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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst

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Artikel 16
Institutioneller Partner

a) Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens ermächtigen hiermit den Vorsitzenden des Internationalen Ausschusses, in ihrem Namen eine Vereinbarung in Bezug auf eine Einrichtung, im Folgenden als „institutioneller Partner“ bezeichnet, zu schließen, die einstimmig angenommen wird. Diese Vereinbarung (im Folgenden als „Partnerschaftsvereinbarung“ bezeichnet) enthält die genauen Bedingungen der Partnerschaft zwischen dem Internationalen Suchdienst und dem institutionellen Partner.

b) Die Aufgabe des institutionellen Partners ist es, mit dem Internationalen Suchdienst zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass er seine Rolle nach diesem Übereinkommen erfüllen kann.

c) Die Rolle des institutionellen Partners ist es, den Internationalen Ausschuss und den Direktor des Internationalen Suchdienstes bei der Umsetzung der Grundsätze in Bereichen wie Personalverwaltung, Erhaltung und Aufbewahrung, Katalogisierung und Erschließung sowie Finanzplanung und Rechnungslegung zu beraten und mit ihnen zusammenzuarbeiten.

d) Der Internationale Ausschuss kann Änderungsvorschläge oder eine Verlängerung der Partnerschaftsvereinbarung durch einstimmigen Beschluss annehmen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses könnten die Vertragsparteien der Partnerschaftsvereinbarung diese ändern oder verlängern.

e) Durch einstimmigen Beschluss kann der Internationale Ausschuss die Partnerschaft nach Maßgabe der Partnerschaftsvereinbarung beenden und eine andere Einrichtung einladen, diese Rolle wahrzunehmen, nachdem eine neue Vereinbarung nach Buchstabe a geschlossen wurde.

Artikel 17
Beratungs- und Nebenorgane sowie weitere Beziehungen

a) Der Internationale Ausschuss kann Beratungs- und Nebenorgane einrichten.

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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst. , Berlin 2011, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Internationaler_Suchdienst.pdf/13&oldid=- (Version vom 20.8.2021)