Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/17

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 Der Landmann findet nämlich den ersten und vorzüglichsten Antrieb das Wachsthum des jungen Holzes, oder des Anschlags zu fördern, in dem Bedürfniß der Streu, die er nach ihrer Verwendung im Stalle zum Düngen für seine Felder gebraucht; und dieses Bedürfniß wird bey der Industrie, mit welcher heut zu Tag unsere Landleute ihren Feldbau betreiben, und zu vergrößern suchen, immer größer.

 Nun ist, nach aufgehobener Gemeinheit in der Gemeindwaldung, seine Wald-Rate auch zugleich sein Streufleck, im Fall alle Individuen jener Gemeinde einerley Streurecht hatten; und er kann diese nunmehr gelegenheitlich aufsammeln, da er zuvor innerhalb einer bestimmten Zeit seinen Streufleck in dem Gemeindholz räumen, und deßwegen öfters mit Schaden seine übrigen Geschäffte hintansetzen mußte.

 Von dieser Seite ist daher sein Interesse, mit dem, was seiner Rate am gedeihlichsten ist, innigst verknüpft.

 Er pflegt den Anschlag nicht eben wegen des Stammholzes, welches seine Familie aus demselben zu erwarten hat, als vielmehr der Streu wegen: und ich habe bey