Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/11

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 D. Wenn nun weder Schonung, noch Pflege des Holzes in einem Walddistrict anzutreffen ist, so läßt sich schon a priori schliessen, daß sein schlagbarer Waldbestand immer weniger, seine Blößungen aber immer größer werden müssen.

 Leider ist es auch mit sehr vielen Nürnbergischen Gemeindhölzern in diesem Stück durch eine solche Forstwirthschaft schon sehr weit gekommen. In wenigen sieht man noch einen kleinen Überrest alten angeflognen Holzes, und die Blößungen sind öfters dem jungen Waldbestand gleich, oder übertreffen denselben beträchtlich.

 Während nun derjenige Theil der Gemeinhaber, der nur im Finstern zu wandeln gewohnt ist, sich bey einer solchen Forsthaushaltung ganz behaglich befindet, sieht dagegen der edelgesinnte, auf die Zukunft denkende Theil derselben seinen Gemeinde-Waldbestand nicht mehr wie bisher mit Gleichgültigkeit an; er fühlt es, daß derselbe bey dieser Haushaltung in die Länge nicht mehr bestehen könne; und wenn er in diesen Betrachtungen einen Blick auf die Privathölzer seiner Mitgemeiner, und auf jene Gemeindhölzer wirft, in welchen bereits vor vielen Jahren die Gemeinheit aufgehoben worden,