Edeler wolgeborner / gnediger her / E. g. gebe ich tzuerkennen / das der almechtig lebentig / vnd starck gott / vnßerer regenten hertze erweigt / vnd sein werck in yenen gewirckt hat. Alßo das sie freytags nach Sebastiani / eyn nottliche reformation / vnd ein alten loblichen Christlichen gebrauch / vorgenhomen haben. Nemlich das hynfüro die Messe einheilliger weiß vnd form. in yrer pfarre. soll gehalten werden. Zum andern / wollen sie die betrügliche bilder vnd Olgetzen wegnhemen vnd abthun / welche lang tzeit vff den altaren gestanden / wende / hohe / lufft / vnd vil stell der heußer gotis freuelich besessen vnd ingehabt haben.
Darnach haben sie beschlossen (alles in beysein vnd tzuthun vnßer ettlicher) das hynfüro keiner alhie nach brot darff lauffen / eß soll ouch kein bettler hye erhalten werden. Arme leuthe wollen sie williglich neren. Aber bettler mogen sie nit mehr leyden. Sie hoffen ouch / nach verfahung gemelter dreyer artickell / noch mehr Christliche stucke furtzunhemen / vnd das beste aufftzebrengen / vnther welchen / diser / hoch von noten ist / das Christliche obirkeit / auß eygner Christlicher pflicht vnd bewegnis / ernstlich vnd emsig auffsehen sollen haben / vff Witwen / Weßen / vnd andere vberdrenckte personen. Sie vor gewalt vnd vnrecht zu verhüten / vnd wu yhn etwas schadens / von ymands an leib oder gut tzugebracht / die yene / gestrenglich zustraffen / ßo den bedrengten iniuriert haben. Disser artickell
Andreas Bodenstein von Karlstadt: Von abtuhung der Bylder. Wittenberg 1522, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Image-Karlstadt_Von_abtuhung_der_Bylder_01.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)