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Ihr Gefährte, als Held einherschreitend, ist als solcher noch prächtiger geschmückt, allein es widerfährt ihm ein Unglück; Alexander der Große wird von zwei grimmigen Gerichtsdienern (Boom Bailiffs) Schulden halber verhaftet. Die Schönheit der Theaterprinzessin scheint Hogarth besondere Vorliebe eingeflößt zu haben, denn er hat sie durch Contraste, durch einen trompetenden Mohrenknaben vorn und einen Schornsteinfeger hinten gehoben, welcher, durch einen Stoß seines Nachbars aufmerksam gemacht, über Bayazet’s Fall erschrickt. Auch soll die Schöne das Porträt einer Künstlerin aus einer ähnlichen Schauspielergesellschaft sein. Wie erzählt wird, hatte sich Hogarth einst auf einem Jahrmarkt von Southwark unter die Menge gemischt, und sah, wie eine hübsche Straßencomödiantin von ihrem Director mißhandelt wurde. Der Anblick war ihm so fatal, daß er dem Director sogleich eine Lection der Galanterie und zwar auf englische Weise gab, d. h. mit der Reitgerte. Das Mädchen aber gefiel ihm so sehr, daß er sie abzeichnete und später auf diesem Bilde anbrachte.

Hinter dem Gerichtsdiener steht ein Quacksalber. Das fashionable Kleid imponirt der Menge; er frißt Feuer und erweckt dadurch das Staunen der Umstehenden; das gedruckte Lob seiner Heilmittel hält er in der Hand. Alles dies hat gewirkt, denn hinter ihm steht sein Hanswurst und verkauft seine Arzneien. Von welcher Art dieselben sind, läßt sich vermuthen; auch befinden sich Frauenzimmer sowohl unter dem zuhörenden als kaufenden Publikum.

Vor dem Gerichtsdiener zeigt ein Savoyarde, an der Zither kennbar, seinen Guckkasten, aber seitwärts von ihm sitzt eine weit interessantere und ächt britische Figur zu Pferde. Dieser Reiter ist Boxer und Fechter von Profession; er sucht, durch Narben und frisch gelegte Pflaster bewunderungswerth, und durch einen Trommler bemerkbar gemacht, mit grimmigen Blicken aus dem Publikum eine Person heraus, die sich um eine Wette mit ihm schlagen will, wo dann die eingesetzte Summe dem Sieger natürlich als Eigenthum anheimfällt. Kurzum, er treibt jenes Geschäft, welches man gegenwärtig, seitdem die Policei durch eine Parlamentsacte das Recht, sich einzumischen, erlangt hat, mit dem Namen der „unschuldigen