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keinen bestochenen. Es ist ein ehemaliger Officier mit der Bill über die Miliz in der Tasche, welcher ein Bein, einen halben Arm und eine Hand im Kriege verloren hat. Statt der Hand dient ihm ein Haken, den er auf das Evangelienbuch legt, um nach der Form den Eid zu leisten, daß er die Berechtigung zur Wahl besitze und unbestochen nach bestem Gewissen seine Stimme gebe. Der Haken als Substitut erweckt das Lachen des Gerichtsschreibers; um jedoch die Feierlichkeit der Handlung wenigstens äußerlich nicht zu stören, sucht dieser dasselbe zu verbergen, indem er die Hand auf den Mund legt. – Durch den Eid des Officiers wird auch zugleich ein höchst wichtiger Streit zweier Advokaten veranlaßt. Ein Sachwalter der Gegenpartei will nämlich die Berechtigung jenes Wählers aus gutem Grunde nicht anerkennen, weil ausdrücklich der schwarze Buchstabe des Gesetzes (the black letter of the law) mit deutlichen Worten bestimmt, die Hand und kein Stumpf müsse bei Leistung des Eides auf das Evangelienbuch gelegt werden. Der Officier, welcher nicht allein seine Hand verloren, sondern dies sogar selbst eingestanden habe, dürfe deßhalb zur Abstimmung nicht zugelassen werden, die ohne Eid nicht stattfinden könne. – Natürlich hat der andere Advokat eine Antwort für dies schwarze Schaaf des Gesetzes (black sheep of the law) sogleich zur Hand, vielleicht eine Stelle aus dem neunundneunzigsten Foliobande der Abkürzung des Statutenrechts (abridgement of the statute law), oder eine analoge Rechtsgewohnheit, z. B. das Verfahren der Männer ohne Arme beim Eingehen der Ehe. Sicherlich wird die Frage, welche ohne Auslegung durchaus klar sein würde, auf eine dem gelehrten Stande würdige Weise verhandelt.

Natürlich bilden sich auf den Hustings auch noch andere Gruppen, als die der Abstimmenden. In der Wahlbude vor dem gewinnenden Theile erblickt man einen Gentleman, welcher das Porträt des Candidaten aufnimmt, wie es scheint, um gelegentlich seinen ehrenwerthen Freund lächerlich zu machen. Zwei Andere, welche das Bild betrachten, sind bereits über die Figur sehr erfreut. Dem glücklichen Candidaten geht es übrigens, wie man erwarten kann, auf der andern Seite bei weitem schlimmer. Dort hängt er in populärer Darstellung am Galgen, und