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und zu unterstützen. Die fernere Darstellung der damaligen politischen Verhältnisse und Parteikämpfe gehört nicht hieher; das Angeführte war jedoch zum Verständniß des Ganzen nothwendig. Hinsichtlich des ersteren Punktes darf man die hier dargestellte Wahl von 1745 weder mit den früheren (unter der Königin Anna, unter Georg I.) noch auch mit den späteren unter Georg III. und IV., am allerwenigsten aber mit denjenigen vergleichen, welche nach 1830 stattgefunden haben; überhaupt würden die vorliegenden Compositionen Hogarth’s selbst den größeren Kennern englischer Verhältnisse in Deutschland, welche an die scharfen Partei-Unterscheidungen der jetzigen Zeit, und überhaupt der Periode seit Georg’s III. Regierungsantritt, gewöhnt sind, ohne jene Darlegung der Zeitumstände zum Theil unverständlich bleiben, weil eben die Merkmale jener Parteischeidung, welche sogleich in die Augen fallen, auf Hogarth’s Blättern fehlen. Trusler, der bekanntlich Ueberlieferungen von Hogarth aufbewahrt hat, sagt in seinem Commentar: der Candidat auf dem Wahlschmause sei ein Tory unter der Whigfahne. Aus den obenerwähnten Umständen ließe sich dies leicht erklären. Der Oppositions-Candidat kann aber auch ein wirklicher Whig sein, der nur den Ministern sich widersetzen will. – Kurzum, die von Hogarth dargestellte Wahl ist von anderer Art, wie die gegenwärtigen, und es ließen sich auf dieselbe, wie auf so viele andere Wahlen jener Zeiten, die Worte Byron’s aus Don Juan XVI., Stanze 70, anwenden, wovon übrigens die letzten Verse nicht mit derselben Schärfe, wie im Englischen, wieder gegeben werden können:

Lord Henry kümmert sich um Wahlen viel;
Er wühlt in faulen Flecken[1] wie die Ratte.
Doch war die Grafschaftswahl ein theures Spiel,
Weil auch ein Schotte, Graf von Mitgifthatte.
Dort gar nicht war bei allen Wählern kühl.
Sein Sohn, der ehrenwerthe Wurfzustatte.
War von der anderen Partei, das heißt
In so fern, daß er als Rival sich weist.


  1. Den Namen der faulen Flecken braucht man in Deutschland wohl nicht zu erklären, wo sich noch wohl Jeder der Reform von 1830 bis 1832 erinnert.