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gemeinen Engländers eigenthümlich waren, z. B. die gegen Franzosen, Schotten, Officiere u. s. w, eine Eigenschaft, die ihn sicherlich nicht zu einem angenehmen Gesellschafter machen konnte, sieht man zur Genüge aus seinen Werken. Es ist daher aus allem dem leicht zu erklären, weßhalb er in der damaligen Zeit nicht die Stelle einnahm, welche seinem Genie und bald daraus auch seinem Wohlstande gebührte. – Uebrigens ward er persönlich sehr geachtet, denn er besaß die Rechtlichkeit des englischen Mittelstandes in Geldangelegenheiten und dessen moralisches Gefühl für das gewöhnliche Leben, welches zur Genüge aus seinen Werken erhellt, so wie auch eine herzliche Gutmüthigkeit, so lange seine Vorurtheile oder seine Schwächen aus dem Spiele blieben. Durch diesen Charakterzug war er auch leicht zur Versöhnung geneigt, wann irgend ein Streit zwischen ihm und seinen Freunden statt gefunden hatte.

Wie man bei seiner Popularität erwarten kann, gelangte er bald zu einem nicht unbedeutenden Reichthum. Außer dem augenblicklichen Verkauf seiner Blätter erlangte er auch bedeutende Summen durch den Verkauf seiner Originalgemälde, die er 1746 auf einer Auktion in London versteigerte. Er erhielt zwar nicht den zehnten Theil des Werthes, welchen man gegenwärtig für seine Bilder bezahlt, da die Ansammlung von Kunstwerken zu seiner Zeit noch nicht so gewöhnlich war, jedoch eine Summe, welche für jene Periode des achtzehnten Jahrhunderts nicht unbedeutend schien. Wie aber der damalige Preis seiner Bilder mit dem gegenwärtigen in durchaus keinem Verhältnisse stand, sieht man aus dem Umstande, daß seine Marriage à la mode für 100 Guineen bei der Versteigerung verkauft wurde, daß der Banquier von Angerstein im Jahre 1797 1381 Pfd. dafür bezahlte, und daß die Nationalgallerie sie zu einem noch höheren Preise nach dem Frieden von 1815 erstanden hat. – Uebrigens wirkte sogar die Gesetzgebung darauf hin, seinen Erwerb ihm zu sichern (1754). Als er bekannt wurde, verlor er anfänglich viel durch das Nachstechen seiner Blätter, welches in dem Gesetz über Nachdruck nicht verboten war. Das Parlament beschloß somit, bei dieser Gelegenheit das Gesetz über den Nachdruck auch auf Kupferstiche auszudehnen, ein Verfahren, welches die Popularität des Künstlers, so wie das Interesse, das die öffentliche Meinung an ihm nahm, um so mehr in’s Licht stellt, da Hogarth sich wenigstens nicht direct durch eine Bittschrift an das Parlament gewandt hatte. Die Gesetzgebung hat auch noch nach seinem Tode den Ertrag seiner Blätter der Wittwe Hogarth’s auf 20 Jahre gesichert.

Was Hogarth’s übriges Leben betrifft, so sagt Walpole mit Recht: „Seine Werke sind seine Geschichte,“ eine Bemerkung, die sich übrigens auf jeden Schriftsteller oder Künstler mehr oder weniger anwenden läßt. Besondere Vorfälle, die Hogarth’s Verhältnisse störten, fanden nämlich nicht mehr statt, und seine Thätigkeit dauerte ununterbrochen bis an seinen Tod. Es verging selten ein Jahr, worin er nicht die eine oder andere Composition, die auf die Nachwelt kam, herausgab. Einzelne seiner Werke wurden jedoch nicht ausgeführt oder gingen zu Grunde. Unter den herausgegebenen findet folgende Zeitordnung statt, welche Walpole und Nichols mittheilen, wobei jedoch die Portraite, so wie diejenigen Werke hier nicht erwähnt sind, deren Zeitpunkt ungewiß ist. Die nächsten Blätter, welche nach dem Leben der Buhlerin herauskamen, waren: die Punschgesellschaft (Modern mitnight conversation) und das Oratorium Judith oder die Singeprobe; 1735 erschien das Leben eines Liederlichen (The Rake’s progress) mit dem lachenden Parterre (The laughing audience) als Subscriptionsschein, wobei Hogarth zugleich auch an den früher nicht beachteten