bevorab auch in vnsern Erblanden zuvergewaltigen / vnd als vber vorige in Böhmen / vnd dero benachbarschafft Continuirte Feindseligkeiten / auch an andern Orten im Reich / noch newe Auffruhr / Zwitracht vnd andern Vnrath zuverursachen / vnnd also jhres theils den gemeinen Landfrieden / gleichsam gar auffzuheben sich vnterstehen solte: So müsten Wir es zwar Gott dem Höchsten Richter in Gedult befehlen / der tröstlichen Zuversicht /mit Schëndtlicher | flucht gen Preslaw | saluiert. gleich wie Wir bißhero seine Wunderbarliche Versehung vnd starcke Hand augenscheinlich gespürt / das also seine Göttliche Allmacht Vns auch fürders Vätterlich nicht lassen / sondern solche mittel verleyhen werde / damit Wir durch seinen Beystand / vns wider so vnbillichen Gewalt / vnd vnverhoffte Vnchristliche Thathandlung schützen vnd auffhalten können. Wollen Vns aber wan die Roß zu | Preßlaw im wandern | die Eysen verfellen. hiermit außdrucklich bedinget / vnd in bester Form vor Gott vnd der Welt protestiret haben / auff den fall (den doch der liebe Gott gnedig abwenden wolle /) durch mehr angeregte comminirte / widerrechtliche scharffe Executionsprocess in Vnserm geliebten Vaterlande Teutscher Nation, wie zubesorgen ein allgemeines Fewr angezündet werden solte / das alßdann solch Vnheil nicht Vns: sondern denjenigen Räthen vnd Dienern zu imputiren[1] sein werde / welche die Kays: Mtt: dero geschwornen Capitulation, mit Rath der | Churfürsten thuets | der Kaiser. (inmassen jhnen Pflicht halber obgelegen)[2] / nicht alleine nicht erinnert / sondern auß eigen nutz / auch imaginirtem grossen Dominat,[3] in Böhmischen Landen vnd Rachgirigkeit / solche mittel an die hand gegeben / welche mehrbesagter Capitulation vnd gemeinen friedlichen Wolstand / in viel wege zu entgegen lauffen.
Welches Wir also erheischender vnser Notturfft nach männiglich zuerkennen geben wollen / deß gäntzlichen Verhoffens / es werde sich niemand deme Recht vnd Billigkeit angelegen / nach eingenommenem diesem Warhafftigen Bericht / durch die / im Eingang
angezogene / nichtige / dem rechten vnd Käys: CapitulationFriedrich V. von der Pfalz: DEr Königl: Mtt: in Böhmen Bericht und Erklärung / wider die vnter dem Nahmen der Käyserl: Maytt: außgangene vnd ferners angedroete / nichtige / wider Rechtliche vnd verbotene Mandata vnd Declarationes die Cron Böheimb betreffendt.. , Prag 1. Juli 1620, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hilfeersuchen_Friedrich_V._an_die_Reichsst%C3%A4nde_C-L_011-4.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)