Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

nach Valencia expediert würden. Der Mailänder Faktor fügte dazu noch weitere 30 Warenballen und übersandte alles dem Agenten der Gesellschaft in Genua, Lodovico Centurione. Dieser brachte die 38 Ballen auf ein genuesisches Schiff, welches unter der Führung des Bartolommeo Taliani nach Valencia abging. Aber auf der hohen See wurde das Schiff von einer katalanischen Flotte überfallen, gekapert und nach Barcelona abgeführt. Als die Nachricht nach Konstanz kam, dass die Katalanen jene 38 Ballen nicht wieder herausgeben wollten, wandten sich die ungenannten 6 Konstanzer Gesellschaftsmitglieder an Ihren Magistrat und baten um seine Verwendung für die Wiederherausgabe der Ballen, indem sie ihr Eigentumsrecht auf alle, trotz der verschiedenen Zeichen, eidlich erhärteten. Bürgermeister und Rat erfüllten ihre Bitte eben durch das erwähnte Schreiben[1].

Uebrigens war nur ein Teilgebiet des spanischen Geschäfts, vielleicht bloss das Königreich Valencia, der Zweiggesellschaft überlassen worden, die Hauptgesellschaft waltete fort im Königreich Aragon und fasste hier ausser der Seestadt Barcelona bald auch die Binnenstadt Saragossa ins Auge, deren Verbindung mit dem Meer durch den Ebro vermittelt wurde. An der Mündung dieses Stroms liegt Tortosa, welches weniger für sich selbst, denn als Hafen von Saragossa einige Bedeutung für den Handel hatte. Aus Saragossa den Ebro herab mögen daher auch die Waren gekommen sein, welche in den Jahren 1466 und 1515 für die Huntpissgesellschaft in Tortosa eingeschifft wurden, um dann, wie so oft geschah, auf dem offenen Meer Freibeutern in die Hände zu fallen[2]. Doch wir hören auch von solchen Waren, welche unsere Ravensburger auf den Markt von Saragossa brachten. Es liegt uns hier freilich bloss ein einzelner Fall vor, aus


  1. Urk. im Anh. Nr. III.
  2. Der erste dieser Seeraubfälle gab Anlass zum Einschreiten des Faktors H. Fry in Genua, infolge des zweiten verwendeten sich Gesandte der schweizerischen Tagsatzung bei dem Gouverneur der Provence, welcher den Raub an sich gezogen hatte. Siehe die Urkunden im Anh. Nr. V und XIX.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heyd: Die grosse Ravensburger Gesellschaft. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart 1890, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heyd_RV_35.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)