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Bewegungen und Veränderungen im Schosse der Gesellschaft selbst in irgendwelchem Zusammenhang gestanden zu haben. Einerseits nämlich fanden Zerwürfnisse statt zwischen den Mötteli und den Huntpiss, infolge deren Rudolf Mötteli der ältere und seine Brüder eigene Geschäfte in Valencia, Saragossa und andern Städten gründeten[1]. Dies geschah um das Jahr 1455. Es kann mit dem jetzigen Quellenmaterial nicht entschieden werden, ob erst diese abtrünnigen Gesellschaften anfingen, neue Plätze in Spanien aufzusuchen, welche dann die Huntpiss später gleichfalls kultivierten, oder ob die Hauptgesellschaft sich schon vor Ausbruch des Konfliktes dort festgesetzt hatte und nun die Mötteli ihre Konkurrenzgeschäfte an denselben Orten aufthaten. Sicher ist, dass die Hauptgesellschaft das Feld behauptete. Aber wahrscheinlich weil sie das Handelsgebiet in seiner weiteren Ausdehnung, zumal gegenüber der neuen Konkurrenz, nicht mehr ganz zu beherrschen vermochte, errichtete sie aus ihrer Mitte eine Zweiggesellschaft mit dem Sitz in Valencia, an deren Spitze Friedrich Huntpiss trat, ein Mitglied des leitenden Hauses, dem Spanien nicht fremd war; denn er wird schon am 22. September 1433 in dem Zollregister von Barcelona genannt. Wir kennen ausser ihm nur die Konstanzer, welche bei der Zweiggesellschaft sich beteiligten – es waren Hans Blarer, Konrad Muntprat der ältere, Ludwig Muntprat, Hartmann Hiruss und Andreas Sattler – ferner zwei Faktoren Paulin Spick und Philipp Wisslant. Wir schöpfen dies aus einem Brief, welchen Bürgermeister und Rat von Konstanz am 2. Dezember 1466 an die „Regierer des Lands in Cattilony“ richteten. Die neue Zweiggesellschaft hatte nämlich 8 Warenballen nach Mailand geschickt, damit sie durch den dort stationierten Faktor weiter


  1. Aus der Zeit, da die genannten Mötteli „us der grossen Geselschaft sich sunderten und einen sundrigen Gewerb inen fürgenommen hatten ze Valentz, ze Saragossa und an andern Enden“, leitete Hans Mötteli einen Anspruch auf Entschädigung her, „da er ir Knecht und Diener gewesen by 14 Jaren“, und machte diesen Anspruch beim Rat in Luzern geltend Mittwoch nach Invocavit 1469 laut Ratsprotokoll V. A. Fol. 152 (brieflich mitgeteilt von Herrn Archivar v. Liebenau).
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Wilhelm Heyd: Die grosse Ravensburger Gesellschaft. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart 1890, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heyd_RV_34.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)