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musste ein Strafgeld von 5 Goldgulden für jede Marca Gewicht (es hatte 487 Marche gewogen) erlegt werden[1]. Die Diener der Gesellschaft suchten das Silber wieder herauszubekommen, aber vergebens. Nun verfielen die Konstanzer Gesellschaftsmitglieder auf den Gedanken, den Nikolaus im Steinhus, einen der angesehensten aus ihrer Mitte, an den Herzog Lodovico il Moro abzuordnen. Bürgermeister und Rat von Konstanz gaben diesem Vertreter einen warmen Empfehlungsbrief mit, um wo möglich die herzogliche Ungnade von der Gesellschaft abzuwenden[2]. Der Vertreter war nicht ungeschickt gewählt; denn es konnte am herzoglichen Hofe wohl noch bekannt sein, wie sehr der erste Sforza, Francesco, seinerzeit den Thomas im Steinhus ausgezeichnet hatte[3]. Aber wir erfahren nicht, dass der Herzog durch Nikolaus im Steinhus umgestimmt worden wäre; auch eine längere Denkschrift der Gesellschaft verfehlte ihren Eindruck auf ihn um so mehr, als sie die Sache vor das kaiserliche Forum zu ziehen suchte, was Lodovico, stolz auf seine herzogliche Machtvollkommenheit, zurückwies[4]. Endlich legte sich die schweizerische Eidgenossenschaft ins Mittel. Innerhalb des Gebiets derselben hatte ja die Gesellschaft auch zahlreiche Mitglieder, eines sogar unter den Regierenden, den alt Schultheiss Jakob von Hertenstein in Luzern. Nun begab sich im Auftrag der


  1. Dies nach der Darstellung der Mailänder Behörde, Urk. im Anh. Nr. XV.
  2. Urk. im Anh. Nr. XVI. Der Bischof Heinrich von Chur fügte hierzu noch einen Auftrag von sich aus, wobei er seinen Mandatar bei dem Herzog als den Nicolaus de Casa lapidea, civis Constantiensis ac magnae mercatorum Alamaniae societatis negociorum gestor, einführt. Urk. d. d. 12. November [14]95 im Mailänder Staatsarchiv, potenze estere, Svizzeri, mir im Regest mitgeteilt von Herrn Dr. Schellhass.
  3. Dies geschah durch mindestens drei Diplome d. d. 8. Oktober 1462, 31. August 1463, 17. April 1464, von welchen ich durch Herrn Ghinzoni Kunde habe; das letzte liegt mir in Abschrift vor (aus Registri missive e ducali, fogli staccati): der Herzog zählt hier den Thomas zu seinen „aulici et familiares, commensales et domestici“ und befreit ihn von allen Zöllen und Abgaben.
  4. Urk. im Anh. Nr. XVII.
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Wilhelm Heyd: Die grosse Ravensburger Gesellschaft. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart 1890, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heyd_RV_20.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)