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nicht das persönliche Moment zu sehr betonen, sondern den zu Wort kommen lassen, der dem Kinde seine Gnade schenken will. Die Traurede schärfe die Gewissen zur Beachtung der schweren Verantwortung, die zwei Menschen einander auflegen, daß sie ihre Seelen einander anvertrauen und deren Ergehen aneinander ketten, weise auf die Zerrüttung des Treubundes hin, wenn Jesus nimmer zur Hochzeit geladen wird, weise hin auf die Pflicht der Hausandacht, auf das Recht des Hauspriestertums und die Weihe des Familienlebens durch Gottes Wort und Gebet, habe auch den Mut, auf die christliche Kindererziehung als eine furchtbare Verpflichtung aufmerksam zu machen. Es war auch eine kleine Lässigkeit, daß man das poetische, ideale gemütvolle Moment am Hochzeitstage in großer Farbenpracht schilderte, ohne Herz und Gewissen zu erfassen. Die Beichtrede aber habe und halte es mit dem Ernste der Selbstprüfung, gehe den Launen und Leidenschaften, den kleinen Verstimmungen und großen Zwistigkeiten, weniger den Tat- als den Unterlassungssünden und wiederum weniger den Einzelsünden als der Sünde nach, strafe und vermahne, lehre und urteile und zeige, daß, wer ohne ernste Erforschung seines Innenlebens zu dem Arzte aller Kranken geht, die Arzenei zum Schaden sich empfängt. Wahrlich, wie die Konfirmationstage jedem Seelsorger auf die Seele brennen müssen als Tage des fahrlässigen Schwurs und des Meineids, als Tage der Emanzipation von der Kirche, die ihre Glieder feierlich mündig erklärt, sich von ihr zu scheiden, so müssen die Nachtmahlstage, deren hohe Ziffer das Herz des Kirchenstatistikers mit Jauchzen erfüllt, das des Pastors mit ernsten Fragen bewegen. Und daß er nicht sich mit schuldig mache, müsse er ernst und schlicht Buße predigen, Reue wecken,

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Hermann von Bezzel: Der Kampf mit den Kleinheiten. Verlag der Wuppertaler Traktat-Gesellschaft, Barmen 1917, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermann_von_Bezzel_-_Der_Kampf_mit_den_Kleinheiten_(2._Auflage).pdf/31&oldid=- (Version vom 10.11.2016)