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I. N. J.
1. Stunde.
Am Tage St. Philippi und Jakobi: Montag nach Cantate.

Gebet: Ewiger Herr und Vater unseres Herrn Jesu Christi, ein Herr ewigen und täglich sich verneuenden Lichtes, wir bitten Dich von Herzen, schenke, weil Du Jesum Christum, das Licht der Welt, gegeben, Seine Gnade und Sein Erbarmen täglich allen denen, die auf Dich hoffen, und verleihe, daß in der Kraft Deiner unwandelbaren Gnade ihr Herz fest und ihr Sinn getrost werde, bis sie dermaleinst, allem Wechsel der Sünde und des Dunkels entnommen, bei Dir im ewigen Lichte weilen dürfen. Amen.


 Eine Bewegung, welcher Art sie auch immer sein möge, hat nur soviel Lebensberechtigung, als sie Lebenskräfte in sich birgt. Wenn die Lebenskräfte irgend dem Erlöschen nahe oder aufgezehrt sind, so hört die Lebensberechtigung auf, ob auch nicht die Lebensmöglichkeit. Die Lebensmöglichkeit kann noch durch einen gewissen Nachklang früherer Kräfte sich erhalten, sich zurückführen lassen auf gewisse bessere Zeiten; ja selbst in der Erinnerung an solche liegt noch die Möglichkeit, ein Leben, wenn auch kurzer Dauer, zu fristen. Aber die Lebensberechtigung liegt doch nur im Besitz von Lebenskräften. Es ist jede Bewegung an sich zum Tode verurteilt, welche die Lebenskräfte nicht mehr weiß, die aus dem Quell alles Lebens entstammen, die aus Gott ihren Ursprung genommen haben. Man nennt wohl mit einem