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Kunstverlegers, die nach dem H.G.B. § 1, Nr. 8 Kaufleute sind, sowie des Kunstgewerbetreibenden, z. B. des Dekorationsmalers, Porzellanmalers, Zeichners, Lithographen. Auf Kunstgewerbetreibende und Kunsthandwerker finden alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Gewerbeordnung und Gewerbebesteuerung, Anwendung, während der eigentliche Künstler nicht zu den Gewerbetreibenden oder Handwerkern gehört. Vergl. die Ausführungen Seite 3 zum Begriff der bildenden Künste.

Da die Baukunst zur bildenden Kunst gehört, soweit sie künstlerische Zwecke verfolgt (Seite 5), so ist auch der Architekt, der sich mit der Zeichnung von Entwürfen von Kunstbauten (Denkmälern, Monumentalbauten) befaßt, als Künstler, wenn er sich aber mit Nutzbauten (Wohnhäusern, Geschäftshäusern usw.) befaßt, als Gewerbetreibender anzusehen (Werkstatt der Kunst, Jahrg. VI, Seite 47). Ein Musterzeichner wurde als Künstler und daher von der Gewerbesteuer befreit erklärt, der gewerbliche Muster erfindet und skizziert, die Ausführung aber seinen 15 Gehilfen überläßt (Werkstatt der Kunst, Jahrg. VI, Seite 118).

Die Forderungen für Arbeiten der bildenden Künste verjähren also erst in 30 Jahren. Andererseits hat der Künstler, wenn der Käufer nach Ablieferung des Werkes in Konkurs gerat, kein Vorzugsrecht, daher Vorsicht im Kreditgeben! Will er sich vor Schaden sichern, so kann er dies nicht durch eine Pfandbestellung, da diese unwirksam wird, wenn er den Besitz aufgibt, sondern nur durch einen (am besten schriftlichen) Vertrag, wonach er sich das Eigentumsrecht an dem verkauften Werke vorbehält, bis der Kaufpreis ausbezahlt ist.

a) Verkauf eines Werkes der bildenden Künste.

1. Allgemeine Bestimmungen.

Zum Zustandekommen eines Kaufes gehört vor allen Dingen die Vereinbarung über den Preis. Ohne diese ist der Kauf nicht perfekt, auch wenn dem Kaufliebhaber schon der Besitz des Kaufobjekts übertragen wird. Solche Vereinbarungen, wie „wir werden über den Preis schon fertig“, sind entschieden zu vermeiden; denn sie berechtigen den Käufer, das Bild, die Büste noch nach Monaten zurückzusenden.

Ueberlieferung des Kaufgegenstandes und Zahlung des Kaufpreises muß Zug um Zug geschehen, d. h. der Künstler kann bei der Ablieferung