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Rechtsschutzes ein volles Verständnis in der Rechtsprechung entgegengebracht wird.“

In einem soeben erschienenen Rundschreiben des preußischen Justizministers wird die Bearbeitung gewerblicher Strafsachen durch einzelne besonders dazu geeignete Staatsanwälte und die Bildung besonderer Kammern bei den Landgerichten hierfür empfohlen.

Was aber vor allem gegen die Sondergerichte spricht, ist die Gefahr der Befangenheit der Laienrichter, mit welcher zweifellos da gerechnet werden muß, wo eine oder beide der Parteien entweder Geschäftsfreunde oder Konkurrenten der Laienrichter sind. Absolute Unparteilichkeit ist nur zu erwarten von einem Richterstande, der durch seine Vorbildung, gesellschaftliche Stellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit fern von allen wirtschaftlichen Beziehungen zu den streitenden Parteien steht. Überhaupt ist es bedenklich, an staatlichen Einrichtungen herumzuexperimentieren, die sich bei allen Kulturvölkern der Gegenwart und Vergangenheit finden; sollten je die Standesgerichte, für welche man im gegenwärtigen Zeitalter der wirtschaftlichen Kämpfe so sehr schwärmt, erstehen, so wird man mit ihnen dieselbe Erfahrung machen, wie Friedrich der Große, König von Preußen, der die Advokaten abschaffte und durch Beamte mit festem Gehalt ersetzte. Diese wiesen natürlich alle zweifelhaften und verwickelten Fälle als aussichtslos zurück und trieben so erst recht das rechtsuchende Publikum in die Arme von Winkeladvokaten. Dies bald erkennend, stellte der König die alte Gerichtsverfassung mit den Advokaten wieder her.

Die Ursache, warum besonders im Kunstgewerbe so vielfach unerlaubte Nachbildung verübt wird, liegt überhaupt viel weniger am Mangel des gesetzlichen Schutzes und des gerichtlichen Verfahrens, als an einem weitverbreiteten Mangel an Rechtsgefühl und Wohlwollen dem bildenden Künstler gegenüber, der die Muster und Modelle erdacht hat. Mir sind Nachbildungen von Vignetten, Initialen und Schriftarten vorgelegt worden, die geradezu geistiger Diebstahl genannt werden müssen, begangen von Firmen, die sehr wohl in der Lage wären, selber Künstler zu beschäftigen, die ihnen neue und selbständige Ideen liefern.

Aber auch bei höchst ehrenhaften Gewerbetreibenden und Industriellen, die niemals eine strafbare Nachbildung begehen würden, findet sich die Neigung, den Künstler zu umgehen, und sich Muster und Modelle auf eine andere, billige Weise zu verschaffen. Dies geschieht besonders in der