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Nach dem Zolltarif (zwölften Abschnitt) sind Bücher auch mit beigedruckten oder beigelegten Bildern, Landkarten und andere Karten, Bilder auf Papier, durch Druck oder ein anderes Vervielfältigungsverfahren hergestellt, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Gewebe oder dergleichen aufgezogen, mit Ausnahme des Bilderpapiers, Gemälde (gemalte Bilder) auf Geweben aus pflanzlichen Spinnstoffen, auf Holz, unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, Papier oder Stein, Zeichnungen, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder dergleichen aufgezogen, sämtlich zollfrei.

Ebenso zollfrei sind nach Nr. 690 des Tarifs Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten aus Steinen aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind (also nicht das Rohmaterial; z. B. Marmor-, Alabaster-, Porphyrblöcke, Steine und Lava, gesägt oder roh behauen, kosten 50 Pfennig Zoll pro Doppelzentner).

Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten aus Holz kosten 30 Mark pro Doppelzentner, aus Stärke, Gummi oder sonstigen Formerstoffen 40 Mark pro Doppelzentner (Nr. 631 des Tarifs), aus Ton 25 Mark, aus Porzellan oder porzellanähnlichen Stoffen 14 bis 30 Mark pro Doppelzentner, geschliffene Edelsteine ohne Fassung 60 Mark, als Schmuck geschnitten (Gemmen, Kameen) 600 Mark pro Doppelzentner (Nr. 678 des Tarifs).

Geschliffene Halbedelsteine ohne Fassung 60 Mark, als Schmuck geschnitten (Gemmen, Kameen) 175 Mark pro Doppelzentner (Nr. 679 des Tarifs).

Glaswaren, bemalt, vergoldet, versilbert oder durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert; auch Opaleszentglas, Glasmalereien, Glasmosaik, Kunstverglasungen, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt, 48 Mark Pro Doppelzentner (Nr. 767 des Tarifs).

Glasmalerei, Glasmosaik, Glaslichtbilder 42 Mark pro Doppelzentner.

Gold, Platin und platinartige Metalle, sowie Silber, fein, roh oder gegossen, gehen frei ein.

Legiertes Gold und Platin, gehämmert oder gewalzt, kostet 250 Mark, Waren aus Gold unpoliert 300, poliert und Blattgold 600 Mark pro Doppelzentner.