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 Die eigentliche Bestimmung des Waisenhauses für Pflege wirklicher Pfarrwaisen und für Erziehung von Söhnen unbemittelter, Bayerischer Geistlichen zu wahren, und zu gleicher Zeit dem Verlangen, das sich von manchen Seiten her so lebhaft ankündigte, entgegenzukommen, hat uns zunächst zur Errichtung einer allgemeinen Erziehungsanstalt veranlaßt, die, neben dem Waisenhause bestehend, zur Aufnahme von Knaben aller Stände, des Inlandes und des Auslandes, geeignet wäre[1]. Außerdem bestimmte uns noch dazu:

1) Der Hinblick auf die Einrichtung der lateinischen Schulen mit fast ausschließlicher Bevorzugung der alten Sprachen einerseits, und auf die Anordnung der Gewerbschulen mit alleiniger Hervorhebung der Realien andrerseits, während in beiderlei öffentlichen Anstalten, um der Verhältnisse willen, mehr der Unterricht, als die eigentliche Erziehung beherzigt werden kann;
2) der Umstand, daß Bayern zur Zeit, so viel wir wissen, keine größeren, in christlichem Sinne geleiteten Privatanstalten besitzt, obschon mehrere Länder Teutschlands ähnlicher sich zu erfreuen haben;
3) die Überzeugung, daß gerade hier, in Windsbach, durch das Zusammenbestehen und Ineinandergreifen der beiden Anstalten, des Waisenhauses und der allgemeinen Erziehungsanstalt, in jedem
  1. Die Genehmigung der k. Regierung von Mittelfranken haben wir bereits erhalten.