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 Der Unterricht in der Instrumentalmusik und Privatstunden, die für den Fall verlangt würden, daß ein Zögling zum Eintritt in die seinem Alter zukommende Klasse noch der Nachhülfe bedürfte, sind besonders zu bestreiten. –


VI. Bedingungen der Aufnahme.

 Um auch weniger Bemittelten den Eintritt in die Anstalt zu erleichtern, ist das jährliche Ersatzgeld, je nach dem Alter der Zöglinge und dem Vermögen der Eltern, von 150-250 Gulden rhn. festgesetzt, so jedoch, daß im Durchschnitte 200 fl. zu entrichten sind. Es ist leicht einzusehen, daß die Anstalt nicht bestehen könnte, wenn um den niedrigsten Ansatz zu 150 fl. mehr, als ein Fünftheil der Zöglinge aufgenommen würde.

Außerdem hat jeder Zögling zu erlegen:

1) als einmaligen Zuschuß bei der Aufnahme:
 für die Büchersammlung und zur Unter-
 haltung des Lehrgeräths
10 fl. 0– kr.
2) folgende jährliche Beiträge:
 a) für Bettstelle, Schränke u. dergl. 01 fl. 30 kr.
 b) für die Dienstboten 03 fl. 0– kr.
 c) Klassengeld (für Dinte, Schwämme,
 Kreide u. s. w.)
0– fl. 36 kr.

 Ein jeder Zögling hat endlich mitzubringen: 1 Bett nebst 2fachem Ueberzuge (wo möglich jedoch: Matraze mit Zubehör); 3fache, vollständige Kleidung (Feiertags-, Winter-, Sommeranzug); wenigstens 6fache Leibwäsche; 4 Handtücher und 4 Servietten; 2 Zinnteller sammt Besteck; 1 Waschnapf und 1 Becher von Blech; 2 Kämme, 1 Schwamm,