und der Autorität, vorschriftswidrige Behandlung oder gar böswillige Verderbung der Waffen. Von anderen Vergehen wurden Beleidigungen gegen Kameraden und Vorgesetzte, Trunkenheit, Verkauf und Verpfändung anvertrauter Waffen besonders geahndet. Die Strafen waren Ehrenstrafen, vom Verweis in verschiedenen Graden bis zur Ausschließung, Geldstrafen nicht über 16 Groschen und Arrest. Für die Arreststrafen gab es ein besonderes Gewahrsam im Rathaushof; die Überwachung lag den Ratswächtern ob, der Feldwebel der Kompanie hatte nur zu bestimmten Stunden nachzusehen. Unter den Herren Arrestanten gab es freilich auch manche von sehr ungebärdiger Art, die sich den braven Ratswächtern sehr unbequem zu machen wußten. – Das Disziplinarverfahren wurde mit der Vorladung vor den Kommunalgardenausschuß eingeleitet. Bei Nichtgestellung erfolgte Zwangsvorführung, die aber 1840 abgeschafft und durch Versäumnisurteil ersetzt wurde. Eine Besonderheit war, daß der Eid als Beweismittel ausgeschlossen war und an seine Stelle der Handschlag trat. Rechtsmittel waren anfänglich nicht statthaft, seit 1840 aber war Berufung ans Generalkommando und weiter ans Ministerium des Innern möglich. Bei Ausschließungen mußte der Ausschuß durch acht Beisitzer verstärkt werden. Über Ausschließungen konnten auch besondere Ehrengerichte befinden, die von der versammelten Kompanie abzuhalten waren.
Auch die Dresdner Organisationskommission war sehr tätig. Die Einwohnerlisten wurden durchgegangen, die wehrpflichtigen Mannschaften ausgehoben und vor die Kommission geladen. In den Monaten Dezember bis Februar wurden über 6000 Mann durch Handschlag verpflichtet. Den in den Tagen der Unruhen gebildeten 18 Kompanien wurden 17 neue und die reitende Abteilung hinzugefügt. Ferner bildete man 9 Stadtdistrikte, in die man diese 35 Kompanien einordnete. Für die Zusammensetzung war der räumliche Gesichtspunkt maßgebend: die Kompaniemitglieder sollten möglichst nahe zusammen wohnen.
Mehrere Jägerabteilungen, die sich im September selbst bewaffnet hatten, gegen 500 Mann im ganzen, wurden als Jägerzüge den einzelnen Kompanien angeschlossen, was sich freilich wegen ihrer abweichenden Übungsweise als ein Übelstand erwies. Ein späterer Antrag dieser Jäger aber, sie zu einer besonderen Abteilung zu vereinigen, wurde als unzweckmäßig abgelehnt, weil beabsichtigt sei, die Jägerzüge überhaupt
Dr. Georg Beutel: Dresdner Bürgersoldaten. Verlag des Vereins für Geschichte Dresdens, Dresden 1926, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/51&oldid=- (Version vom 1.5.2023)