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Invaliditäts- und Altersversicherung.

     Versicherungspflicht. Vom vollendeten 16. Lebensjahre ab sind zu versichern: 1. alle Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten oder in der Schiffsbesatzung deutscher See- und Binnenfahrzeuge gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; 2. von den Schiffsführern, Betriebsbeamten, Werkmeistern, Technikern, Handlungsgehilfen und -Lehrlingen (ausschl. der Apotheker), sonstigen Angestellten, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, Lehrern, Erziehern, nur diejenigen, deren regelmäßiger Jahresverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt.

     Lohnklassen. Die Beiträge und Renten werden nach 5 Klassen bemessen: Die Ⅰ. schließt mit einem Jahresverdienst von 350 Mk., die Ⅱ. mit 550 Mk., die Ⅲ. mit 850 Mk., die Ⅳ. mit 1150 Mk. ab. Als Jahresverdienst gilt nicht der Lohn des betreffenden Versicherten, sondern (mit wenigen durch § 34 des Gesetzes bestimmten Ausnahmen und soweit nicht ein höherer Verdienst im voraus fest vereinbart ist) der 300fache Betrag des ortsüblichen Tagelohns.

     Höhe der Beiträge. Für die Lohnklasse Ⅰ. 16 Pfg., für Ⅱ. 26 Pfg., für Ⅲ. 34 Pfg., für Ⅳ. 42 Pfg., für Ⅴ. 50 Pfg. wöchentlich.

     Zahlung der Beiträge. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Die Zahlung erfolgt durch Einkleben von Marken in die Quittungskarte des Versicherten. Die Marken sind bei den Postanstalten käuflich. Derjenige Arbeitgeber klebt ein, bei dem der Arbeiter zuerst in der Woche arbeitet. Ist die Karte gefüllt, so ist sie gegen eine Quittung und eine neue Karte einzutauschen. Alle Ansprüche gehen verloren, wenn die Karte nicht binnen zwei Jahren umgetauscht wird und nicht mindestens innerhalb zweier Jahre nach der Ausstellung 20 Marken geklebt werden.




Aus dem Kalender für 1921.
1.
Januar Sonnabend, Neujahr.
15.
Januar Sonnabend.
31.
Januar Montag.
1.
Februar Dienstag.
8.
Februar Dienstag, Fastnacht (Bergfest).
9.
Februar Mittwoch, Aschermittwoch.
15.
Februar Dienstag.
1.
März Dienstag.
7.
März Montag, Hoffmansche Stiftung
15.
März Dienstag.
31.
März Donnerstag.
27.
März Ostern.
5.
Mai Himmelfahrt.
15.
Mai Pfingsten.
26.
Mai Fronleichnam.
16.
November Bußtag in Preußen.
27.
November, 1. Advent.




[Ξ]

Es wiegen

Gold: 20 Mk. = 8 g, 10 Mk. = 4 g. – Silber 5 Stück 5 Mk. = 250 g, 9 Stück 2 Mk. = 100 g, 9 Stück 1 Mk. = 50 g. 9 Stück ½ Mk. = 25 g, Siegestaler = 18 g. – Nickel: 10 Pf. = 4 g, 2 Stück 5 Pf. = 5 g. – Kupfer; 3 Stück 2 Pf. = 10 g, 1 Pf. = 2 g.




WS: Werbung nicht transkribiert.




5680.
Kalender der Juden.
1920.
Tebeth 10
Januar 1
Schebat 1
Januar 21
Adar 1
Februar 20
11
Fasten-Esther
März 3
14
Purim
März 4
15
Schuschan-Purim
März 5
Risan 1
März 20
15
Passah-Anfang*
April 3
16
Zweites Fest*
April 4
21
Siebentes Fest*
April 9
Ijar 1
April 19
18
Lag-Beomer
Mai 6
Sivan 1
Mai 14
6
Wochenfest*
Mai 23
7
Zweites Fest*
Mai 24
Thamuz 1
Juni 17
18
Fasten, Tempel-Eroberung
Juli 4
Ab 1
Juli 16
10
Fasten, Tempel-Verbrennung
Juli 25
Elul 1
August 15
5681 Tischri 1
Neujahrsfest*
September 13
2
Zweites Fest*
September 14
3
Fasten Gedaljah
September 15
10
Versöhnungsfest*
September 22
15
Laubhüttenfest*
September 27
16
Zweites Fest* September 28
21
Palmenfest
Oktober 3
22
Laubhütten-Ende*
Oktober 4
23
Gesetzesfreude*
Oktober 5
Marcheschvan 1
October 13
Kislev 1
November 12
25
Tempelweihe
December 6
Die mit * bezeichneten Feste werden streng gefeiert.




Die vier Jahreszeiten.

Der Frühling beginnt am 20. März, Tag und Nacht gleich.
Der Sommer beginnt am 21. Juni, längster Tag.
Der Herbst beginnt am 23. September, Tag und Nacht.
Der Winter beginnt am 22. December, kürzester Tag.