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das im Geschäft steckende fremde Kapital enthalten, auf der anderen Seite (B) zusammen, so ergiebt sich für die Jahre 1533, 1543, 1551 und 1561 folgendes Resultat.

Tabelle VII.
Jahr A. B.
fl. fl.
1533 152 699 194 850
1543 113 671 123 849
1551 249 659 213 238
1561 434 210 374 783[1]

Der Bedarf an fremdem Kapital stieg und sank also im allgemeinen, je nachdem die Gesellschaft Finanz- und Bergwerksunternehmungen in weiterem oder geringerem Umfange betrieb. Für den eigentlichen Handel und die sonstigen Geschäfte scheint man dagegen der privatkapitalistischen Bundesgenossen weniger bedurft zu haben, abgesehen von dem Falle, dass das Ausscheiden eines Genossen es nötig machte, Ersatz herbeizuschaffen, den man lieber auf diese Weise als durch Erweiterung des Kreises der Vollberechtigten gewann.


3. Die Lage der Gesellschaftsbeamten.

Untersuchungen über den deutschen Handel im 16. Jahrhundert dürfen auch nicht vorübergehen an den bescheidenen, selten genannten Persönlichkeiten, die als Gehilfen und Diener den Grosskaufleuten zur Seite standen, und von deren Leistungsfähigkeit das Wohl und Wehe dieser Geschäfte nicht zum wenigsten abhing, wenn sie auch nur ausnahmsweise


  1. Das für Link eingetretene Konsortium mit rund 201 000 fl. ist hier abgezogen, weil für sein Eingreifen nicht irgend welche besonderen Unternehmungen, sondern das Ausscheiden jenes massgebend war.