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thatsächlich diese 5 proz. Rente unter den sonstigen Verpflichtungen des Hauses, von denen noch die Rede sein wird, den einzelnen Teilhabern gutgeschrieben und erst dann der Gewinn, welcher in vier gleiche Teile ging, ermittelt. Somit erzielte die Gesellschaft in dem letzten Jahre 1560/61 insgesamt 15 % vom gewinnberechtigten Kapital als Reinüberschuss.

Die geringe Höhe des gewinnberechtigten Betriebskapitales im Jahre 1533 erklärt sich genügend daraus, dass die Firma damals sich in ihren Anfängen befand. Die Herabsetzung, welche von 1553 an zu beobachten ist, hatte dagegen eine besondere Veranlassung. In diesem Jahre schied der eine Gründer des Hauses, der alte Ulrich Link, aus dem Kreise der thätigen Teilhaber aus. Seine Anteil im Betrage von 195 000 fl. blieb jedoch vorläufig im Geschäft, aber nicht mehr mit der Beteiligung am Gewinn und Verlust, sondern als Einlage, die zu dem Vorzugsfusse von 7 ½ % verzinst werden sollte. Da die zur Verfügung stehende Kapitalkraft somit nicht vermindert worden war, sahen die nunmehrigen Inhaber, zu denen auch der Sohn des alten Link gehörte, von der Erhöhung des Betriebskapitales und der Aufnahme eines neuen Teilhabers umsomehr ab, als bei einigermassen günstigem Geschäftsgange die Herabsetzung des eigentlichen Betriebskapitales ihnen ganz besonders hohe Dividenden sichern musste. Diese Erwartung erfüllte sich in den Jahren 1557–1560 in glänzender Weise. Inzwischen starb aber der ausgeschiedene ehemalige Geschäftsinhaber Ulrich Link, seine Einlage musste an die Erben ausgezahlt werden, und an die Leiter der Gesellschaft trat nunmehr die Notwendigkeit heran, für Ersatz zu sorgen und ihrem Betriebe neues Kapital zuzuführen, das bei der damals gerade erfolgten weiten Ausdehnung ihrer Unternehmungen nicht zu entbehren war. Und zwar konnte es sich nur darum handeln, entweder einen neuen, vollberechtigten Socius aufzunehmen, oder einen stillen Teilhaber zu finden, der sich mit einer gleichmässigen