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962. 1020. Nachträge dazu gab v. Meusebach „Zur Recension der deutschen Grammatik“ (Cassel 1826).

Auch alten Ursprungs und in grammatischer Beziehung beachtenswerth sind auch die genitivischen Eigennamen. Sie müssen durch Familie oder Haus ergänzt werden. Noch jetzt sagt man Müllers, Meiers und versteht darunter die zur Familie Müller, Meier Gehörigen; Müllers sind dagewesen; ich war bei Müllers; ich komme von Müllers, und im Rheingau sagt man sogar ins Müllers sein, gehen etc. Zu den hannoverschen genitivischen Namen gehören z. B. Ahles. Albes. Alves. Alwes. Barteldes. Beimes. Börges. Borges. Brandes. Cleeves. Conrades. Cordes. Dörries. Dommes. Dyes. Grages. Harmes. Hennies. Herdes. Hermes. Jürges. Jukes. Klages. Lages. Laves. Lindes. Loges. Lülves. Marcordes. Melles. Menges. Nottes. Rahlwes. Rulffes. Schmedes. Sorges. Verges. Voges.

Nun noch Etwas über meine Quelle. Die Namen sind alle entlehnt aus dem „Adreßbuch der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover und ihrer Vorstädte. Hannover, Verlag der Lamminger’schen Buchdruckerei (F. Klindworth)“ und zwar aus den Jahrgängen 1849, 1850 und 1851. Sind die Namen darin nicht richtig, so bin ich außer aller Verantwortung, das Buch hat einen amtlichen Charakter und ist vortrefflicher eingerichtet als viele seines Gleichen.

Die in den Worterklärungen vorkommenden Abkürzungen sind die seit Grimm allgemein angenommenen:

Empfohlene Zitierweise:
Hoffmann von Fallersleben: Hannoversches Namenbüchlein. Karl Rümpler, Hannover 1852, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hannoversches_Namenb%C3%BCchlein.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)