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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

65. Abschnitt.


Arbeiterschutzrecht.
Von
Dr. H. Köppe,
a. o. Professor der Nationalökonomie an der Universität Marburg.


Quellenmaterialien:

Die einschlägigen deutschen und ausländischen Gesetze und Vollzugsvorschriften, abgedruckt u. a.
im Reichsarbeitsblatt,
in dem vom Internationalen Arbeitsamt in Basel herausgegebenen Bulletin und im
annuaire de la législation du travail des belgischen office du travail.
Die Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten (s. Reichsarbeitsblatt).

Literatur:

Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. I. Art. „Arbeiterschutzgesetzgebung“,
Art. „Arbeiterschutz“ im Wörterbuch der Volkswirtschaft und im Oesterreichischen Staatswörterbuch.
Herkner, „Die Arbeiterfrage“, 5. Aufl. 1908, Kap. X.
von Zwiedineck-Südenhorst: „Arbeiterschutz u. -Versicherung“, 1905, und „Sozialpolitik.“ 1911, S. 214 ff.
von Wiese: „Einführung in die Sozialpolitik“, 1910, S. 95 ff.
Abbe: „Sozialpolitische Schriften“.
Die Artikel über Arbeiterschutz in der „Sozialen Praxis“.
Die Veröffentlichungen der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz und die Schriften der Gesellschaft für soziale Reform betr. Arbeiterschutz.
Die Kommentare zur Gewerbeordnung, besonders der von v. Landmann.
Evert: „Handbuch des gewerblichen Arbeiterschutzes“, 1897.
van Zanten: „Der Arbeiterschutz in den europäischen Ländern“, 1902.
von Finckh: „Handbuch der sozialpolitischen Gesetzgebung“, 1906.
Stier-Somlo: „Die neueste Entwickelung des deutschen Gewerbe- und Arbeiterschutzrechts“, 1910.
Auch die nationalökonomischen Lehrbücher und Zeitschriften behandeln den Arbeiterschutz, besonders:
Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik,
Annalen für soziale Politik und Gesetzgebung.

Die Arbeiterschutzgesetzgebung will den Menschen im Arbeiter schützen gegen die mannigfachen Gefahren, die ihn bei und infolge der Ausübung seiner Berufstätigkeit bedrohen. Dieses staatliche Eingreifen ward, trotzdem es äusserlich betrachtet einen Eingriff in den „freien Arbeitsvertrag“, dieses Grundprinzip der gegenwärtigen Arbeitsverfassung darstellt, aus zweifachem Grunde unabweisbar. Erstens wurde durch die grosse Umwälzung in der Technik der gütererzeugenden Arbeit, in deren Mittelpunkte die Einführung der Dampfmaschine und die Vervollkommnung der technischen Arbeitsteilung stehen, sowohl das Arbeitsverhältnis als die auf ihm beruhende wirtschaftliche und soziale Lage des Arbeiters ebenfalls völlig revolutioniert. Im Grossbetriebe, der dadurch die führende Rolle in der Volkswirtschaft erhielt, hat das Arbeitsverhältnis nicht mehr

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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/24&oldid=- (Version vom 5.11.2021)