Seite:Handbuch der Politik Band 3.pdf/124

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

Gemeindebeamtengesetz, der erheblichen Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gemeinde in dieser Hinsicht vorsieht, den Kammern vorgelegt.

Dagegen gehören nicht zu den Beamten im eigentlichen Sinne die Privatbeamten. Zwar ist der Tätigkeitsinhalt oft ein gleicher oder ähnlicher, es fehlt indes die das eigentliche Merkmal bildende Beziehung zum Staat. Die Zahl der Privatbeamten in den industriellen, gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Betrieben ist sehr gross. Neuerdings fand ein lebhafter Kampf um die Einführung der öffentlichen Zwangs-Versicherung der Privatbeamten statt. Auch unter ihnen bestehen zurzeit bereits zahlreiche Vereinigungen und weitere Organisationsbestrebungen sind im Gange.[1]





77. Abschnitt.


Die Frau in der Wirtschaft des zwanzigsten Jahrhunderts.
Von
Geh. Hofrat Dr. Julius Pierstorff,
o. Professor der Staatswissenschaften an der Universität Jena.


Literatur:

Einige Ergebnisse der Berufszählung vom 12. Juni 1907 im Deutschen Reiche i. Reichsarbeitsblatt, Jahrg. VII, Nr. 2 u. 8, Berlin 1909.
Zahn, Friedr. Deutschlands wirtschaftliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Volkszählung 1905, sowie der Berufs- und Betriebszählung 1907, Annalen des Deutschen Reichs, 43. Jahrg. München u. Berlin 1910, Nr. 6ff., bes. fünfter Abschnitt „Frauenerwerb“, S. 503ff. Auch selbständig erschienen.
Silbermann, J. Die Frauenarbeit nach den beiden letzten Berufszählungen, Schmoller’s Jahrb. f. Gesetzgebung etc. 35. Jahrgg. Heft 2. Leipzig 1911.
Pierstorff, Jul.: Weibliche Arbeit und Frauenfrage, Handwörterb. der Staatswissenschaften, 3. Aufl. Jena 1908–1911, woselbst eine Übersicht über einen Teil der kaum noch übersehbaren Fülle der Literatur sich findet, wie vorher schon in der 2. Auflage unter dem Titel Frauenarbeit und Frauenfrage.
Handbuch der Frauenbewegung, herausgegeben v. Helene Lange u. Gertrud Bäumer, Bd. IV. Die deutsche Frau im Beruf, I. Aufl. Berlin 1902, 2. Aufl. Berlin 1910.
Die neue Generation, herausgegeben von Hel. Stöcker, Publikationsorgan des Bundes für Mutterschutz. Berl. 1905
Salomon, Alice, Mutterschutz und Mutterschaftsversicherung, Leipzig 1908.
Mayet: Der Schutz für Mutter und Kind durch eine reichsgesetzliche Mutterschafts- und Familienversicherung. Berlin 1911.
Fürth, Henriette. Die Mutterschaftsversicherung, Jena 1911.

I. Weibliche Erwerbstätigkeit und Frauenberufe.

Das 20. Jahrhundert zeigt die Stellung der Frau in der Wirtschaft wesentlich verändert im Vergleich mit derjenigen Stellung, welche dem weiblichen Geschlechte noch während der ganzen ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zugewiesen war. Diese tiefgreifenden Wandlungen,


  1. Die Begr. zum Vers. G. f. Ang. schätzt die (mit den „Privatbeamten“ im wesentlichen zusammenfallenden versicherungspflichtigen Angestellten auf rund 1,9 Millionen (1/5 weibliche) Personen. Die bedeutendsten Vereinigungen mit zusammen 700 000 Mitgliedern sind dort S. 141 zusammengestellt. Die grösste, der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband zählte 1910 rund 121 000 Mitglieder. Vgl. auch Handbuch der wirtschaftlichen Vereine und Verbände, her. vom Hansabund 1913, Abschn. XXV.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/124&oldid=- (Version vom 19.11.2021)