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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

74. Abschnitt.


Die Ärzte.
Von
Professor Dr. med. Rudolf Lennhoff,
Berlin.


Literatur:

Hoche, Dr. L. und Hoche, Reg.-Rat: Ärztliches Rechtsbuch. Verlag von Gebr. Lüdeking, Hamburg 1906. –
Hundeshagen, Dr. K.: Einführung in die ärztliche Praxis. Verlag von Ferdinand Enke, Stuttgart 1905. –
Joachim, San.-Rat, und Korn, Justizrat: Deutsches Ärzterecht. Verlag von Franz Vahlen, Berlin 1911. –
Krohne, Reg.-Rat und Medizinalrat Dr.: Ärztliche Praxis und Medizinalgesetzgebung. Verlag von R. Schoetz, Berlin, 1909. –
Lennhoff, Prof. Dr.: Die zukünftige staatsrechtliche Stellung der Ärzte in Deutschland. (Sonderabdr. aus der Medizinischen Reform 1903.) Verlag von Oscar Coblenz, Berlin 1903. –
Lennhoff, Prof. Dr.: Aufgaben und Stellung des Arztes in der Arbeiter-Versicherung. Referat, gehalten auf dem Intern. Kongress für Arbeiterversicherung in Rom 1908. Medizinische Reform. Nr. 46/47, 1908. Allgemeine mediz. Verlagsanstalt, Berlin.) –
Neumann, Dr. H.: Oeffentlich rechtliche Stellung der Ärzte. Verlag von Struppe und Winckler, Berlin. –
Prinzing, San.-Rat. Dr.: Die Ärzte Deutschlands im Jahre 1911. (Deutsche medizinische Wochenschrift S. 2462, 1912.) Verlag Thieme, Leipzig. –
Rabe, Dr. med. Alex: Ärztliche Wirtschaftskunde. Verlag von Dr. W. Klinckhardt, Leipzig 1907. –
„Arzt und Privatversicherung.“ Fünf Vorträge gehalten im Seminar für soziale Medizin. Berlin 1911. Von Stadtrat San.-Rat Dr. Gottstein; San.-Rat Dr. Boehler; Prof. Dr. Martius; Dr. L. Feilchenfeld; Dr. Schönheimer. (Bibliothek für Soziale Medizin, Hygiene und Medizinalstatistik. Nr. 5, 1912. Herausgegeben von Prof. Dr. Lennhoff.) Verlegt von der Allgemeinen Medizinischen Verlagsanstalt. Berlin 1912. –
Verhandlungen des XXXVIII. Deutschen Ärztetages in Stuttgart am 23./24. Juni 1911. (Ärztliches Vereinsblatt für Deutschland, Nr. 824b. 1911.)

Inhalt:

Arzt und Staatsinteresse. – Approbation. – Die rechtliche Stellung des Arztes. – Zahl und Gruppierung der Aerzte. – Organisation und Vereinswesen.

Arzt und Staatsinteresse.

Die eigentliche Aufgabe der Ärzte besteht darin, Kranke zu behandeln, so dass deren beeinträchtigte Gesundheit wieder auf den höchsterreichbaren Stand gehoben wird. Die eigentliche Tätigkeit des einzelnen Arztes gilt also jedesmal der einzelnen Person. Da der Staat ein Interesse an der Gesundheit der einzelnen hat, so muss sich auch sein Interesse denen zuwenden, die sich mit der Behandlung der Kranken befassen. Das Interesse des Staates an der Behandlung des einzelnen Kranken geht vornehmlich nach zwei Richtungen: erstens, dass der Kranke möglichst wieder ein gesundheitlich vollwertiges Glied des Volkskörpers werde, zweitens, dass nicht von der einen Person aus eine Krankheit auf viele andere Personen übergreift. Daraus folgt an Staatsinteresse gegenüber dem Arzte, dass dieser entsprechend der auf ihm lastenden Verantwortung über das nötige Mass von Wissen, Können und Pflichtbewusstsein verfügt. Demgemäss hat der Staat Bildungsanstalten[1] für Ärzte errichtet, zu deren Besuch ein bestimmter Befähigungsnachweis


  1. Als Bildungsanstalten kommen in Betracht die Medizinischen Fakultäten an den deutschen Universitäten mit ihren vielerlei Instituten und Kliniken, wie die militärärztliche „Kaiser Wilhelmsakademie“ in Berlin. Ausserdem gibt es zahlreiche Anstalten und Vereinigungen für ärztliche Fortbildung, so die von den Gemeinden errichteten und unterhaltenen und vom Staat beaufsichtigten „Akademien für praktische Medizin“ in Cöln und Düsseldorf. Die meisten Vereinigungen oder Anstalten für ärztliche Fortbildung sind, mit diesen Akademien, angeschlossen an das Deutsche Reichs-Komitee oder an das Preussische Zentralkomitee für ärztliche Fortbildung, in denen auch die Regierungen vertreten sind. Einen besonderen Zweig der Fortbildung pflegt für ganz Deutschland das „Deutsche Zentral-Komitee für ärztliche Studienreisen‘‘ in Berlin.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/105&oldid=- (Version vom 14.12.2023)