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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

b) für eine den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende, durchgreifende und organische Verbesserung der bestehenden Verkehrswege, also in erster Linie der Eisenbahnen, der Wasserwege (Kanäle) und sonstigen Wasser-Bauten (Tal-Sperren).
c) für eine den berechtigten gewerblichen Interessen, namentlich den Export-Interessen, entsprechende Ermässigung der Fernsprechgebühren, sowie der Post- und Telegraphen-Gebühren im Inland und im Verkehr mit dem Ausland, speziell für die Einführung eines internationalen auf einen möglichst niedrigen Satz zu bringenden einheitlichen Briefportos (Penny-Portos).
d) für die Herstellung von Eisenbahn-Betriebsgemeinschaften und demnächst einer auf föderativer Grundlage beruhenden Reichseisenbahn-Gemeinschaft.
e) für die Verfolgung einer die Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie ebenso wie die der Landwirtschaft berücksichtigenden Eisenbahn-Tarifpolitik.
f) für die Durchführung eines auch den gewerblichen Interessen voll entsprechenden Kleinbahnnetzes.
g) für eine den Interessen des Verkehrs entsprechende Vermehrung der Betriebsmittel, Geleise, Stationsanlagen und Güterbahn-Anschlüsse.
4. In der Handels-, Gewerbe- und Zollpolitik:
a) für den Abschluss solcher Handelsverträge, die auf einer gerechten Abwägung der gewerblichen und der landwirtschaftlichen Interessen beruhen.
Der Hansa-Bund wird auch bei der Vorbereitung der Handelsverträge und bei der Feststellung des Zolltarifs seiner oben (II, 2) bezeichneten allgemeinen Aufgabe nachkommen, zwischen den entgegenstehenden wirtschaftlichen Interessen und Richtungen als ehrlicher Makler zu vermitteln, unter voller Wahrung des notwendigen Schutzes jeder nationalen Arbeit, aber unter entschiedener Ablehnung einer weiteren Erhöhung der Agrarzölle und des sogenannten „lückenlosen Zolltarifes.“
Der Hansa-Bund wird eintreten für hygienische und veterinärpolizeiliche Massregeln bei Einfuhr von Vieh und Fleisch, jedoch gegen jede missbräuchliche Anwendung solcher Massregeln zu anderen als den vom Gesetzgeber gewollten Zwecken.
b) für die Unterlassung aller Massnahmen, welche die Entwickelung unserer Exportindustrie und unseres Exporthandels hemmen oder unterbinden, welche letzteren internationale Arbeit mit nationalen Zielen verrichten, da sie nach Lage der heutigen Verhältnisse zusammen mit der Landwirtschaft unserem starken Bevölkerungszuwachs Nahrung und Beschäftigung zu verschaffen haben und damit die Produktionskraft der produzierenden und die Kaufkraft der konsumierenden Bevölkerung, also gleichzeitig den inneren Markt, heben und die Absatz-Möglichkeiten auch des Mittelstandes und des Handwerks sowie den Gesamt-Wohlstand der Nation vermehren.
Insbesondere wird der Hansa-Bund wirken für:
eine energische und sachverständige diplomatische und konsularische Vertretung unserer kaufmännischen, industriellen und gewerblichen Interessen im Ausland;
eine praktische Ausbildung und Fortbildung der zu dieser Vertretung ausersehenen Beamten und für eine den gewerblichen Gesamtinteressen entsprechende richtige Auswahl unserer Wahl-Konsuln im Ausland;
eine dauernde und enge Fühlungnahme der Regierung mit den heimischen Export-Interessenten, welche ständig, auch ohne dass Handelsvertrags-Verhandlungen bevorstehen, über ihre Beobachtungen Wünsche und Beschwerden zu berichten hätten und für periodische Konferenzen unserer Regierungsvertreter mit den Vertretern aller mit uns im Vertragsverhältnis stehenden auswärtigen Staaten behufs Besprechung und Beseitigung der bei Ausführung der bestehenden Handelsverträge zutage getretenen Zweifel und Schwierigkeiten; endlich für:
eine internationale Rechts-Ausgleichung auf dem Gebiete des Verkehrs in möglichst weitem Rahmen, insbesondere auf dem Gebiete der Wechsel und sonstigen Wertpapiere, sowie des Warenzeichen-, Patent- und Gesellschafts-Rechts;
eine Erweiterung des internationalen Rechtshilfeverfahrens;
die Aufnahme von Vorschriften über schiedsgerichtliche Erledigung von Zoll-Streitigkeiten in die bestehenden und neu abzuschliessenden Handelsverträge und
die Schaffung eines internationalen Schiedsgerichts für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und ausländischen Staaten.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/83&oldid=- (Version vom 5.9.2021)