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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

Im übrigen wird denen, welchen die bisherige Konzentrationsentwicklung an sich bedenklich erscheint, nicht ernst genug gesagt werden können, dass diese Konzentration – ein Kind nicht der Not, sondern der Notwendigkeit – eine der unentbehrlichsten Waffen ist, deren wir für unseren immer schwerer werdenden Konkurrenzkampf mit dem Auslande bedürfen. Eine gewaltsame Störung dieser Entwicklung würde eine einseitige wirtschaftliche Abrüstung darstellen, die unsere wirtschaftlichen Gegner nicht nachmachen, aber ausnutzen würden. Es kommt hinzu, dass auf wirtschaftlichem Gebiet, in dem ein beständiges Auf- und Abwogen von Kräften und Gegenkräften stattfindet, stets bestimmte Entwicklungsgrenzen gezogen sind, auch in der Konzentrationsentwicklung. Schon im Jahre 1905 habe ich darauf hingewiesen, dass wir bisher die Konzentrationsentwicklung nur als eine aufsteigende kennen gelernt hätten, dass aber ein schlechter Geschäftsgang oder andere ungünstige wirtschaftliche oder finanzielle Vorgänge nicht nur zu einem Stillstand der Konzentrationsbewegung, sondern auch, nach früheren Mustern, zu Rückbildungen führen könnten.

In der Tat hat, während die früher zurückgebliebene Konzentrationsentwicklung bei den Provinzbanken und sogar bei einer Anzahl von Privatbankgeschäften in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, die Konzentration bei den Grossbanken seit den Jahren 1907/1908 ziemlich unerhebliche Fortschritte gemacht, so dass man hier, von relativ unerheblichen Verschiebungen in der Zahl der Filialen, Depositenkassen etc. abgesehen, einen gewissen Beharrungszustand feststellen kann. Die erheblichste vertragsmässige Interessengemeinschaft, diejenige zwischen der Dresdner Bank und dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein, ist sogar wieder aufgelöst worden.

Umsomehr ist davor zu warnen, durch unbedachtes Eingreifen, wie es vielfach auch hier, namentlich von Nicht-Sachverständigen, angeraten wird, den Ast abzusägen, auf dem wir sitzen und wiederum durch übereilte Massregeln oder durch Gelegenheitsgesetze uns selbst zu schädigen und den Gegnern zu nützen. Aber es ist dahin zu streben, dass, unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, deren kritische und überwachende Kraft gerade hier nicht zu unterschätzen ist, einer gesunden wirtschaftlichen Fortentwicklung, wie wir sie ungeachtet aller Schwierigkeiten erhoffen, allezeit eine gesunde Entwicklung unseres Bankwesens entspreche, welches zwar die geschäftlichen Zwecke naturgemäss in die erste Reihe stellen, aber auch die Bedürfnisse von Staat und Wirtschaft, von Privat- und Gemeinwohl sorgfältig berücksichtigen muss.





c) Börsen und Börsengesetzgebung.
Von
Dr. James Breit,
Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Dresden.


a) Juristische Literatur.

Die Kommentare zum Börsengesetz von
Bernstein,
Apt,
Hemptenmacher,
Kann,
Nussbaum,
ferner der im Auftrage des Zentralverbandes der deutschen Bank- und Bankiersgewerbe herausgegebene, von
Rehm,
Trumpler,
Dove,
Neukamp,
Schmidt-Ernsthausen
und
Breit
bearbeitete Kommentar, vgl. auch Breits Erläuterung des Börsengesetzes in den Handelsgesetzen des Erdballs, Sektion Deutschland, S. 906,
Pfleger, Art. Börsenrecht im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, ferner die Kommentare zum Handelsgesetzbuch, besonders


Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 345. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/361&oldid=- (Version vom 12.10.2021)