Seite:Handbuch der Politik Band 2.pdf/349

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Diverse: Handbuch der Politik – Band 2


III. Statistik des deutschen Notenbankwesens (nach dem Stande vom 31. Dez 1910).

1. Grundkapital:

Reichsbank M       180 000 000,—
Bayerische Notenbank M 7 500 000,—
Sächsische Bank M 30 000 000,—
Württembergische Notenbank      M 9 000 000,—
Badische Bank M 9 000 000,—

2. Reservefonds:

Reichsbank M       64 813 723,75
Bayerische Notenbank M 1 772 267,33
Sächsische Bank M 7 500 000,—
Württembergische Notenbank      M 1 470 500,58
Badische Bank M 2 250 000,—

3. Durchschnittlicher Notenumlauf im Jahre 1910.

Reichsbank M       1 605 882 000,—
Bayerische Notenbank M 63 382 000,—
Sächsische Bank M 40 729 700,—
Württembergische Notenbank      M 22 721 100,—
Badische Bank M 20 097 500,—

4. Giroguthaben am 31. Dez. 1910.

Reichsbank M       561 729 722,99
Bayerische Notenbank M 4 114 438,25
Sächsische Bank M 15 720 226,05
Württembergische Notenbank      M 15 469 218,26
Badische Bank M 10 782 428,65

IV. Refombestrebungen.

1. Die Reichsbank.

Selbstverständlich unterliegt ein Institut wie die Reichsbank, das den gesamten deutschen Geldmarkt beherrscht oder doch reguliert, einer ständigen Kritik durch die Öffentlichkeit. Diese Kritik greift insbesondere dann ein, wenn – wie in Zeiten grosser Geldknappheit – die Reichsbank die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf sich zieht. Tatsächlich vorhandene oder eingebildete Missstände geben der Öffentlichkeit Veranlassung, auf der einen Seite die rechtlichen Grundlagen des Instituts, auf der andern Seite die von der jeweiligen Leitung geübte Bankpolitik zu bemängeln und Reformvorschläge daran zu knüpfen. Es können an dieser Stelle natürlich nur die wichtigsten Reformvorschläge erwähnt werden.

a) Die sog. Verstaatlichung.

Der weitgehendste, namentlich auf konservativ-agrarischer Seite seit der ersten Bankgesetznovelle ständig wiederkehrende Vorschlag ist der der Ablösung des Privatkapitals und des Erwerbs der sämtlichen Reichsbankanteile durch das Reich gemäss § 41 Bank-G. Der einzige wirkliche Grund, der für die Verstaatlichung vorgebracht werden kann, ist das Finanzinteresse des Reichs. Zweifellos würde das Reich, sofern die Reichsbank auch weiterhin mit Gewinn arbeitet, jährlich mehrere Millionen mehr aus der Reichsbank ziehen als nach dem bisherigen Stande seiner Beteiligung am Reingewinn. Wäre daher mit absoluter Bestimmtheit vorauszusagen, dass die Reichsbank nach wie vor einen regelmässigen Gewinn abwerfen wird, dass sie weiter auch nach der Verstaatlichung ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Reich wahren könnte und nicht Parteiströmungen unterworfen

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 333. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/349&oldid=- (Version vom 10.10.2021)