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Wünsche gefunden haben. Mehrfach sind auch in der sozialpolitischen Gesetzgebung (gelegentlich der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Oktober 1900, in dem Kaufmannsgerichtsgesetz vom 1. Januar 1905, dem Entwurf zu einer Gewerbeordnungsnovelle vom 16. Dezember 1907 etc.) ihre Forderungen berücksichtigt worden. Insbesondere haben in den letzten Jahren die Pensionsbestrebungen der Privatbeamten bei allen politischen Parteien lebhafte Unterstützung gefunden.

12. Das Versicherungsgesetz für Angestellte, das am 20. Dezember 1911 veröffentlicht worden und am 1. Januar 1913 in Kraft getreten ist, hat die Abgrenzung dieser Kreise nach den verschiedensten Seiten nötig gemacht. Dabei ist der Gesetzgeber zu der Erkenntnis gekommen, dass die Privatbeamtenschaft ein zusammengehöriges Ganzes, ein besonderer Stand mit besonderen wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen ist, der einer eigenen Versicherungsorganisation bedarf. In den Organen der neuen Reichsversicherungsanstalt für die Privatbeamten-Versicherung, in denen die Interessentenkreise paritätisch vertreten sind, werden die verschiedenen Angestelltengruppen Gelegenheit haben, in engere Fühlung miteinander zu treten. Wenn sie diese Gelegenheit benutzen, um sich über weitere Punkte ihres sozialpolitischen Programms zu verständigen, und wenn sie dabei die Unterstützung der Wissenschaft finden, dann werden sie in absehbarer Zeit auch über noch vorhandene hemmende Momente bei dem Unternehmertum und den gesetzgebenden Körperschaften hinweg zu dem vielen Sozialreformern vorschwebenden Endziele eines einheitlichen Angestelltenrechts gelangen. (Des Näheren vgl. den nachfolgenden Abschnitt.)





54. Abschnitt.


Die Angestelltenversicherung.
Von
Hochschul-Professor Dr. Fritz Stier-Somlo, Cöln.


Literatur:

Systematische Darstellungen:
Stier-Somlo, Studium zum sozialen Recht 1912;
Kaskel-Sitzler, Grundriss des sozialen Versicherungsrechts 1912;
Kommentare und Handausgaben von
Bernstein-Kupferberg;
Bruck;
Brunn;
Cuno;
Döttmann-Appelius-Seelmann;
Habermann;
Hagen;
Hoch;
Krull;
Manes-Königsberger;
Meinel;
Mentzel-Schulz-Sitzler;
Potthoff;
Stier-Somlo,
alle 1912/13.

1. Es wird erst einer späteren Zeit vorbehalten bleiben, die grossen gesellschaftlichen Verschiebungen, die sich infolge der industriellen Tätigkeit in Deutschland seit einigen Jahrzehnten vollziehen, in ihrer ganzen Wesenheit, in ihren Ursprüngen, Tendenzen und in ihrem Wert zu erkennen. Dann wird man erst auch volle Klarheit haben über die eigenartige Erscheinung eines sich zwischen den Stand der Unternehmer und der Arbeiter einschiebenden mittleren Standes, den man schon gewohnt ist, den der Privatbeamten zu nennen. Jedenfalls sehr bemerkenswert wird es bleiben, dass die durch nicht immer einheitlich vorgehende Organisationsarbeit geförderte und gestärkte Gruppe dieser sogen. Privatbeamten es vermocht hat, in kürzester Zeit die Gesetzgebung in Bewegung zu setzen, um eine den Besonderheiten entsprechende Versicherung ins Leben zu rufen. Der Streit über die Notwendigkeit dieses Gesetzgebungswerkes, wie es sich nunmehr in dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 darstellt, ist allmählich verstummt. Deshalb

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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/341&oldid=- (Version vom 9.10.2021)