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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

Weigert, Martin „Die Handlungsgehilfenfrage“. Berlin-Wilmersdorf, Rothschild, 1911. –
Thissen: „Die soziale Lage des technischen Berufs und ihre Hebung“. (Schrift d. Deutsch. Techniker-Verb.) –
Tischendörfer: „Die Lage der technisch-industriellen Beamten“. –
Jaeckel, Reinhold: „Statistik über die Lage der technischen Privatbeamten von Gross-Berlin.“ –
Hoepke, „Materialien über die wirtschaftliche und soziale Lage der Zuckertechniker“ (Schrift des Vereins Dtsch. Zuckertechniker). –
Potthoff, Heinz: „Materialien über die wirtschaftliche Lage der Werkmeister.“ –
A. Trampe: „Die wirtschaftliche und soziale Lage der Güter- und Forstbeamten.“ (Schrift d. Verbandes d. Güterbeamten-Vereinigungen Deutschlands.) –
Über die Berufsvereinsliteratur finden sich ausführliche Verzeichnisse bei Weigert: „Die Handlungsgehilfenfrage“, Seite 319 u. 320; sowie in den Schriften der Ges. für Soziale Reform, Heft 30, S. 10 bis 13.

1. Die wirtschaftliche Entwickelung der letzten Dezennien hat durch die bedeutsamsten technischen, kapitalistischen und organisatorischen Umwälzungen zur Entstehung der modernen Grossindustrie geführt. Handel und Verkehr, denen die wirtschaftliche Aufgabe der Güterverteilung zufällt, haben mit der machtvollen Entwicklung der Industrie Schritt halten und gleich ihr vielfach den grossbetrieblichen Charakter annehmen müssen. Der Grossbetrieb aber hat hier wie dort durch seine finanzielle und technische Überlegenheit den sonst zu erwartenden Zuwachs der Kleinbetriebe beschränkt. Die Folge hiervon ist einerseits gewesen, dass viele Existenzen des Mittelstandes ihrer Selbständigkeit beraubt worden sind; andererseits aber hat die durch den Grossbetrieb bedingte Arbeitsteilung nicht nur die Nachfrage nach Lohnarbeitern gewaltig gesteigert, sondern sie hat auch eine ständig wachsende Zahl von Stellen für mittlere und höhere Betriebsbeamte geschaffen, die sich zum Teil aus jenen ehemals selbständigen Kreisen rekrutieren. Gesellschaftliche Stellung, Bildungsniveau und Einkommensverhältnisse dieser Beamtenklasse weichen im grossen und ganzen nicht erheblich von dem der selbständigen kleinen Handel- und Gewerbetreibenden ab.

Es ist so ein neuer unselbständiger Mittelstand, das sogenannte Privatbeamtentum entstanden, welches über 1½ Millionen Erwerbstätige mit ebensovielen Familienangehörigen umfasst. Die wirtschaftliche und soziale Lage dieser grossen Klasse aber ist naturgemäss von wachsender Bedeutung für die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft geworden.

2. Es hat an Versuchen nicht gefehlt, scharfe Begriffsmerkmale für den neuen Mittelstand aufzustellen, die jedoch alle misslungen sind. Die Definition im österreichischen Privatbeamtenpensionsgesetz ist undeutlich und lückenhaft. Die Betonung der Beamteneigenschaft ist kein rechtes Merkmal, denn diese Beamteneigenschaft fehlt vielen Gruppen, die sich zur Privatbeamtenschaft zählen (Büroschreiber) und vom Gesetze ihr zugerechnet werden (Ladengehilfen). Auch die geistige „Tätigkeit“ unterscheidet den Angestellten nicht vom Handarbeiter, denn ein Porzellanmaler, ein Feinmechaniker und manch anderer Handarbeiter leistet höhere geistige Tätigkeit als ein Aktenschreiber, ein Verkäufer im Grünkramladen, ein Kontenaddierer etc. Die Grenzen zwischen Arbeiter und Angestellten sind historisch von der wirtschaftlich-technischen Entwickelung, von der Gesetzgebung, von mancherlei Zufälligkeiten geschaffen; logisch begründet sind sie nicht. Insbesondere treten wesentliche Unterschiede zwischen der Beamtenschaft und Arbeiterschaft in ihren Bestrebungen und Interessen zutage; So ist der Arbeiterschaft der wirtschaftliche Kampf zur Gewohnheit geworden, und erstrebt sie daher möglichste Freiheit im Arbeitsverhältnis. Die Privatbeamten haben dagegen bisher den Hauptwert auf eine Stetigkeit des Arbeitsverhältnisses, auf eine möglichst sichere und dauernde Anstellung gelegt. Der Dienstvertrag wird deshalb auf längere Zeit geschlossen, ebenso das Gehalt für längere Fristen vereinbart und in grösseren Intervallen, meist monatlich, ausgezahlt. – Ferner stellt auch das Leben an den Privatbeamten im grossen und ganzen höhere Anforderungen als an den Arbeiter. Man denke dabei an die bessere Vor- und Ausbildung, an Kleidung, gesellschaftliches Auftreten, Kindererziehung etc. Sein ganzer Standart of life ist ein dauernd gehobener. Ein Heruntersinken aus dem hergebrachten Lebensniveau trifft ihn deshalb weit schmerzlicher als den Durchschnittsarbeiter. Endlich ist auch sein soziales Verhältnis zu dem Unternehmer wesentlich verschieden von dem des Arbeiters zum Arbeitgeber: Der Privatbeamte ist nicht wie der Lohnarbeiter nur eine Hand im Geschäft, er ist vielmehr sehr häufig durch den Einblick in die Transaktionen und die Lage des Geschäfts ein Teil des Kopfes. Das Neben- und Miteinanderarbeiten von Prinzipal und Angestellten, die qualifizierte und z. T. verantwortungsvolle Tätigkeit des Angestellten, die Tatsache, dass für viele Angestellte die Beamtenstellung

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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 321. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/337&oldid=- (Version vom 9.10.2021)