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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

B. Die Kredite.




41. Abschnitt.


Die öffentlichen Kredite.
Vom
Wirklichen Geheimen Oberfinanzrat Dr. Otto Schwarz,
Vortragenden Rat im Preussischen Finanzministerium, Berlin.

Literatur:

Ausser den allgemeinen finanzwissenschaftlichen Werken (Lehrbüchern):
Nebenius, Der öffentliche Kredit, Karlsruhe 1820 (2. Aufl. 1829).
Dietzel, System der Staatsanleihen, Heidelberg 1855.
E. Richter, Das preussische Staatsschuldenwesen etc., Berlin 1869.
Sattler, Die Schulden des Pr. Staats von 1870–1890.
Schwarz & Strutz, Staatshaushalt Bd. III., Berlin 1904.
O. Schwarz, Staatsschuldentilgung der grösseren europäischen und deutschen Staaten, Berlin 1897.
Denkschrift zur Reichsfinanzreform Bd. I u. H.
Ferner die Artikel „Staatsschulden“ und „Gemeindeschulden“ in den verschiedenen Wörterbüchern.
Über Gemeindeschulden s. ferner noch:
Kähler, Die preussischen Kommunalanleihen 1897;
Jastrow, Der städtische Anleihemarkt und seine Organisation in Deutschland. Jahrb. N. Oek. 1900, 20 Bd. S. 289.
Derselbe, Kommunale Anleihen, 1900.
Heinle, Zur Reform des Gem. Finanzwesens 1905.
v. Kaufmann, Die Kommunalfinanzen 1900.
Bankarchiv 1905/06, Art. von Hatschet und Freund, S. 103, 115 und 185, sowie Silbergleit 217;
Plate, Munizipalsozialismus und städtisches Anleihewesen in England, Jahrb. G. Verw. V. W. 1906. S. 471, 1109.
Klose, Die Finanzpolitik der preussischen Grossstädte 1907;
Freund, Die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Anleihen 1907;
Koch, Die städtische Anleihen- und Bankpolitik in Wuttke, Die deutschen Städte 1904 1, 690.
Rosenbusch, Die Organisation des Kommunalkredits 1908.
Gayl, Städtische Finanzpolitik, Verw. Arch. 13, 33 ff.
Most, Die Schuldenwirtschaft der deutsehen Städte (1909) und die dort angezogene Literatur.
Silbergleit, Preussens Städte 1908.
Kutzer, Zur Organisation des Kredits der deutschen Städte, Schriften des Vereins für Sozialpolitik 126, Bd. I S. 163 ff.
Schäfer, Die Befriedigung des Kreditbedürfnisses der grösseren deutschen Städte 19o6–1909, 1909.
Die Artikel „Landschaften“, „Landeskulturrentenbanken“ von Hermes, „Landeskreditkassen“ von Hermes & Schulte im Handwörterbuch der Staatswissenschaften.
Dr. Zurhorst, Organisation des ländl. Bodenkredits in Deutschland. Zeitschr. f. d. ges. Staatsw., Tübingen 1912.
Weyermann, Geschichte des Inneren Kreditwesens, Karlsruhe 1911.
S. auch die zu Abschnitt 42 angegebene Literatur.

A. Einleitung.

Den Begriff „Öffentlichen Kredit“ kann man in zweifachem Sinne verstehen, je nachdem man von dem kreditsuchenden Subjekt ausgeht oder – unter Absehen von der kreditsuchenden Persönlichkeit – auf die Form blickt, in welcher der Kredit begehrt wird. In ersterem Sinne handelt es sich um den Kredit aller öffentlichen Körperschaften, also des Reiches, der Bundesstaaten, der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Korporationen. Im zweitgedachten Sinne würde der Kredit von Industriegesellschaften, Hypothekenbanken, also privater Institute dann als öffentlicher Kredit zu bezeichnen sein, wenn er in öffentlicher Form, auf dem allgemeinen Geldmarkt, also bei Jedem, der gewisse öffentlich bekannt gemachte Bedingungen erfüllen will, nachgesucht wird. Für uns kommt hier nur der Kredit der öffentlichen Körperschaften (Wirtschaften) in Betracht.

Ein irgend erhebliches Kreditbedürfnis öffentlicher Wirtschaften setzt ein politisch und wirtschaftlich schon vorgeschritteneres Staats- oder Gemeindewesen voraus. Nur dann, wenn die Organisation, Ordnung und Wohlhabenheit einer öffentlichen Körperschaft und ihrer Glieder den Gläubigern

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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/159&oldid=- (Version vom 16.9.2021)