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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1

Als er durch die Deputation des Frankfurter Parlaments, die ihm am 3. April 1849 die Kaiserkrone überbrachte, vor ein klippes klares Ja oder Nein gestellt wurde, da brachte er es nicht über sich Ja zu sagen: er wollte die Krone nicht annehmen aus den Händen einer Versammlung, die der Revolution ihren Ursprung verdankte und deren Ansprüche auf einem Akt der Revolution beruhten.

Mit dieser Ablehnung der Kaiserkrone war die Mission der Nationalversammlung zu Frankfurt erledigt. Daher taten die Gemässigten ganz recht, ihr Mandat als erloschen zu betrachten und auszutreten; und ebenso tat die württembergische Regierung nur ihre Pflicht, als sie den nach Stuttgart übergesiedelten radikalen Rumpf mit seinen fünf Reichsverwesern ohne Reich und ohne Macht, ohne Autorität und ohne Legitimation auseinandersprengte. Freilich auch die Radikalen hatten nachträglich Recht bekommen, dass mit den Fürsten die Einheit nicht zu schaffen sei, dass man eine Revolution nicht mit Grundrechtsberatungen und Mehrheitsbeschlüssen durchführen könne und dass die Herkunft des Parlaments aus der Revolution sich nicht vergessen machen lasse. Daher die Verhandlungen in der Paulskirche wie blutige Arabesken umspielenden Aufstände in Baden und in der Pfalz, in Dresden und in Frankfurt selber.

Den Gemässigten aber, die den König von Preussen nicht wegen, sondern trotz seiner Persönlichkeit zum Oberhaupt hatten machen wollen, ist es nicht hoch genug anzuschlagen, dass sie als „Gothaer“ in dem seltsamen Unionsparlament zu Erfurt es noch einmal versuchten, mit und durch Preussen zur Einigung Deutschlands zu gelangen. Dort standen sie auf der Linken und kreuzten die Waffen nicht mit den Grossdeutschen, deren es hier nur ganz wenige gab, sondern mit den in Frankfurt kaum vertretenen preussischen Junkern. Und von diesen der Keckste, Otto von Bismarck, erkannte auch alsbald die ganze Schwere jenes anderen Problems, wenn er erklärte, sich „nicht denken zu können, dass in Preussen und in Deutschland zwei Verfassungen auf die Dauer neben einander bestehen können.“ Dafür wussten auch die Gothaer damals keine Lösung; aber ihr Verdienst war es doch, dass sie im deutschen Volk den Gedanken der preussischen Spitze lebendig erhalten und ihn über die Revolutions- und Reaktionszeit hinüber in eine bessere Zukunft hinein gerettet haben.

Jenes Problem aber war in den beiden Sturmjahren auch praktisch bedeutsam geworden. Friedrich Wilhelm IV. hatte seinem preussischen Volk die lange vorenthaltene Verfassung endlich gegeben, – oktroyiert, nachdem er zuerst versucht hatte, sie mit einer zu diesem Zweck berufenen konstituierenden Nationalversammlung zu vereinbaren. Und auch sie wurde erst noch einmal im konservativen Sinn revidiert mit einer bereits auf Grund des Dreiklassenwahlgesetzes einberufenen zweiten Kammer. So tagten eine Zeitlang das deutsche und ein preussisches Parlament nebeneinander, ohne dass man sich über ihre gegenseitige Stellung zu einander und über die Abgrenzung der Rechte und der Pflichten beider klar geworden wäre.

Doch das war damals nur eine Episode. An Stelle der Reichsverfassung, um deren Durchführung man in den kleinen Staaten teilweise blutig rang, kam die Reaktion, an die Stelle des deutschen Parlaments trat der alte Bundestag, und die Landtage der Mittel- und Kleinstaaten wagten sich mit freieien Gedanken, Reden und Anträgen kaum mehr hervor. Für Freiheit und ein einheitliches deutsches Vaterland zu schwärmen wurde in den fünfziger Jahren wieder gefährlich, viele von den Vorkämpfern für diese Ideen lebten in der Verbannung oder gar im Gefängnis; der politische Idealismus aber stand niedrig im Preis und in der Schätzung der Zeit, man schämte sich seiner und fürchtete sich vor ihm und zog es vor, die materiellen Interessen zu pflegen, die sich auch die Regierungen ausschliesslich angelegen sein liessen. Im übrigen aber suchten die reaktionären Nachfolger der Märzminister deren freiheitliche Errungenschaften zu beseitigen oder möglichst zu beschränken und vor allem „den demokratischen Schmutz des Jahres der Schande“ aus den deutschen Verfassungen hinauszurevidieren. Die Reichsverfassung von 1849 wurde, wo sie bereits proklamiert war, stillschweigend oder ausdrücklich ausser Kraft gesetzt, die Grundrechte durch Bundestagsbeschluss für ungültig erklärt, und durch Verordnungen und Polizeimassregeln auch über das gesetzlich Zulässige hinaus die Volksrechte schnöde missachtet und mit Füssen getreten.

Regeres parlamentarisches Leben fand sich nur in Preussen, wo Friedrich Wilhelm IV. ausdrücklich der Versuchung widerstand, durch Staatsstreich die von ihm beschworene Verfassung wieder zu

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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 403. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/423&oldid=- (Version vom 21.8.2021)