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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1

6. Wirkung (Macht, Einfluss) im Staatsleben erstrebend oder besitzend: politischer Verein, politische Partei; politischer Ehrgeiz, politische Agitation, Unerfahrenheit; politische Persönlichkeit; die öffentliche Meinung und grosse Parteien sind politische Faktoren; politische Persönlichkeit ist die in Staatssachen einflussreiche Persönlichkeit.

7. Wirkung im Staatsleben erreichend: staatsklug (politische Kraft),

8. den Staatszwecken angemessen: politischer Blick; politisch richtig heisst: den Staatszwecken entsprechend.

Wie bereits die Beispiele ergeben, kann das Wort politisch gleichzeitig mehreres bedeuten, so politische Partei entweder nur nach Einfluss im Staate strebend oder auch zugleich nach Einfluss im Staate für staatliche Dinge strebend. Das Zentrum strebt nach Einfluss im Staatsleben, aber vorwiegend für kirchliche Sachen. Es ist politisch im Sinne von Nr. 6, aber nicht von Nr. 1, somit politische und nichtpolitische Partei zugleich, eine politische, aber keine verfassungspolitische, sondern eine kirchenpolitische, eine konfessionelle Partei.[1]

III. Zweige der Politik.

Wird Politik im älteren Sinne verstanden, also für Staatslehre genommen, so sind Zweige der Politik: Allgemeine Staatslehre (Verfassungslehre), Staatsrecht, Politik im engeren Sinne und Verwaltungslehre. Die Politik im jüngeren oder engeren Sinne zerfällt in Verfassungs- und Verwaltungspolitik, Lehre von der zweckmässigen Einrichtung und Verwaltung des Staates. Die Verwaltungspolitik gliedert sich den fünf Zweigen der Verwaltung entsprechend in auswärtige Politik, Militärpolitik, Finanzpolitik, Rechtspolitik und innere Politik oder Verwaltungspolitik engeren Sinnes (Administrativpolitik). Hauptteile dieser Politik sind die Organisations- und Staatsdienst-Politik, die Polizeipolitik (Polizeilehre) und die Kulturpolitik.[2]






3. Abschnitt.


Rechtspolitik.
Von
Dr. Fritz van Calker,
M. d. R., O. Professor der Rechte an der Universität Strassburg.


Anmerkung WS: Text ist nicht gemeinfrei, Fritz van Calker starb 1957.


  1. Vergl. Rehm, Deutschlands politische Parteien. Ein Grundriss der Parteienlehre 1912. § 8.
  2. Bernatzik, Polizei und Kulturpflege in „Die Kultur der Gegenwart“ hsg. v. Hinneberg Teil II Abt. VIII Systematische Rechtswissenschaft 1906.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)