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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung


zu unterstehen, die Provinz mag sich auch auser seine Diözes erstrecken, und sind, so viel möglich die Provinzen nicht über die Landesgränzen iedes Landesgouvernements zu Ersparung der Zeit und kostspieligen Bereisung der Obrigkeiten hinauszuziehen, folglich ist auch allenfalls der Bedacht zu nehmen, aus wenigern Klöstern in dem nämlichen Lande eine Kongregazion zu errichten, wenn solche zu einer Provinz nicht zureichend sind, wie denn auch hierbei auf besondere Anstände der Bedacht zu nehmen erlaubet worden.
 Hofentschliessung Wien den 3. Juni 1783.



Geistliche Verlassenschaften. N. XIV.
Die Konsistorien haben einem zur pfarrlichen Verlassenschaftssperre, Inventur und Lizitirung extra Locum intervenirenden Patronatssubstituten sowohl, als geistlichen Kommissarien auser der Reise- und ihrem Karakter angemessene Zehrungskosten nie weniger als 6 Fl., und nie mehr, als höchstens 4 Dukaten an Taxen oder sonstigen Emolumenten aus der Verlassenschaftsmasse abreichen zu lassen, auch keinem derselben länger, als es die Nothwendigkeit des Geschäftes erheischet, an dem Orte der Abhandlung zu verweilen, zu gestatten. Zur Ersparung grosser Reisen- und Zehrungskosten Was der zur pfarrlichen Verlassenschaftssperre, Inventur etc. beorderte Kommissarius an Taxen oder sonstigen Zuflüssen zu ziehen habe.
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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 210. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/216&oldid=- (Version vom 1.8.2018)