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74. Im zweiten Jahr und in der Folge wird die Wahl weniger einfach sein. Zuerst schließt das Loos die Hälfte der Mitglieder eines jeden Raths von der Wahl aus; diese ausgeschlossene Hälfte entscheidet vorläufig, ob man bei der vorzunehmenden Wahl dieses Mal das Loos soviel möglich wolle walten lassen oder nicht. Entscheidet sie verneinend, so nimmt die nicht ausgeschlossene Hälfte die Wahl nach der oben beschriebenen Art vor. Wenn sie aber die Frage bejaht, so wird zuvor durch das Loos entschieden, welcher von beiden auf gesagte Art auf die Hälfte herabgesetzte Rath die Candidaten-Liste verfertigen solle. Der also bestimmte Rath ernennt durch absolute Mehrheit der Stimmen sechs Candidaten. Von diesen sechs werden drei durch das Loos ausgeschlossen, und unter den drei übrigen erwählt der andere Rath den neuen Director.

75. Die austretenden Mitglieder des Vollziehungs-Directoriums können vor einem Zeitverlauf von fünf Jahren nicht wieder erwählt werden.

Jedoch soll derjenige, welcher am Ende des ersten Jahrs austreten wird, nach Verlauf eines Jahrs wieder gewählt werden können.

Derjenige, welcher im zweiten Jahr austreten wird, kann nach Verlauf von zwei Jahren wieder erwählt werden.

Derjenige, welcher im dritten Jahr austreten wird, kann nach Verlauf von drei Jahren wieder erwählt werden.

Derjenige, welcher im vierten Jahr austreten wird, kann nach Verlauf von vier Jahren wieder erwählt werden.

76. Das Vollziehungs-Directorium sorgt, den Gesetzen gemäß, für die äußere und innere Sicherheit des Staats. Es verfügt über die bewaffnete Macht. Doch soll in keinem Fall das Directorium insgesamt noch eines seiner Mitglieder, weder während der Zeit seiner Amtsführung noch zwei Jahre lang nach Endigung derselben, die Truppen commandiren.

77. Das Vollziehungs-Directorium kann jeden der beiden Räthe einladen, einen Gegenstand in Betracht zu ziehen.

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: Erste Helvetische Verfassung. , Paris / Basel / Aarau 1798 - 1803, Seite 579. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:HV_01_579.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)