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Praes[entatum], den 6. Jan[uar] 1812   N[umero] 49

K. Sanser[1]
Ad acta      
Schulwesen in Marburg.[2]
Herr Staatsrath[3]!

Es sind schon mehrere Lehrer an der hiesigen reformirten Schule angestellt gewesen, die, wie sich bald ergab, blos in der Absicht, die Kollegien besuchen und studieren zu können, diese Stelle annahmen. Die Gemeinde hatte Ursache unzufrieden damit zu seyn, da der Unterricht der Kinder als Nebensache angesehen wurde. Der gegenwärtige Schullehrer Zeiß hat es ebenso gehalten; hat seit seinem Hierseyn häufig gepredigt und ist nun im Begriff, sich zum Prediger Gehülfen, dessen es so gar nicht bedarff, ordiniren zu lassen.

Da dieser sein Schritt von dem Konsistorium genehmigt ward, so kommt es mir nicht zu, Etwas dagegen zu erinnern; allein hinzufügen darff ich doch, im Namen der Gemeinde, die Bitte, einen Lehrer anzustellen, der sich ganz seiner Schule widmet. Hochachtungsvoll

Marburg, den 2ten Jan[uar] 1812.

Breitenstein,
Pfarrer.  

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Unsichere Lesung. Beamter, der die Vorlage gezeichnet hat.
  2. Interner Ablagevermerk von anderer Hand mit vorangestelltem Haken als Erledigunsgzeichen.
  3. Baron Justus Christoph von Leist, Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts. Vgl. Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Westphalen, 1811–1812, hier: S. 56.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Philipp Breitenstein: Beschwerdebrief des reformierten Pfarrers zu Marburg über das überhandnehmende Studium der reformierten Schullehrer, geschrieben in Marburg 1812, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:HStAM_Bestand_75_Nr._1291.pdf/2&oldid=- (Version vom 23.1.2024)