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und von mir unterzeichnet war, ging es wieder ans Inquirieren wegen des Flugblatts.

Zunächst bemerkte der Herr, daß er bezweifle, daß ich der Verfasser des Flugblattes sei, was er damit zu begründen suchte, daß das Manuskript eine ganz andere Handschrift als die meinige trage, verlas mir ein Protokoll, das Tags zuvor aufgenommen wurde, nach welchem ein hiesiger Buchdruckereibesitzer erklärte, ich sei bei ihm gewesen und habe wegen der Drucklegung mit ihm verhandelt, er habe es jedoch abgelehnt, das Flugblatt in Druck zu nehmen. Das Manuskript sei in fließender, kaufmännischer Schrift geschrieben, niemals von meiner Hand, erklärte er bestimmt, nachdem ihm meine Handschrift vorgelegt war.

Kegelmaier hatte ja recht mit seinem Unglauben, denn Isak war der Schreiber des Manuskriptes, wie ich bereits früher bemerkte; dieser durfte aber unter keinen Umständen mit in die Affäre gezogen werden, schon deshalb nicht, weil für mich dadurch nicht der mindeste Vorteil erwachsen wäre und zudem, weil ich als verantwortlicher Herausgeber für den Inhalt des Blattes geradeso haftbar war, wie als Verfasser und Manuskriptschreiber. Die Justiz hätte lediglich zwei Angeklagte und eventuell zwei Verurteilte gehabt und das mußte vermieden werden.

Die Sache hat auch insofern geklappt, als das Beweismittel des Gegenteils meiner Behauptung – das Manuskript – bei der Haussuchung in unserer Parteidruckerei in St. den Fingern der Schnüffler rechtzeitig entzogen wurde.

Nun ging es an das Flugblatt selbst, Satz für Satz wurde durchgenommen und von mir verteidigt.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Kittler: Aus dem dritten württemb. Reichstags-Wahlkreis. Im Selbstverlag des Verfassers, Heilbronn 1910, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gustav_Kittler_Erinnerungen_1910.pdf/38&oldid=- (Version vom 1.8.2018)