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zu Sachsen. Nach einigen schon bekannten Abwechselungen fiel dieses Amt in der brüderlichen Theilung vom Jahr 1640 an Sachsen Altenburg, und als dieses Haus 1672 ausstarb, gelangte es an Herzog Ernsten zu Sachsen Gotha, dessen Söhne bekanntermassen sämmtliche Lande (1680) unter sich theilten. Bey dieser Erbsonderung erhielt Herzog Heinrich unter andern auch das Amt Römhild, welches aber, nach seinem 1710 erfolgten erblosen Absterben zwischen Sachsen Coburg und Sachsen Meiningen einen heftigen Successionsstreit veranlaßte, welcher erst neuerer Zeiten durch Vergleich zur Endschaft kam. In Ansehung der Administration des Amtes hat man mittelst Recesses vom Jahr 1765 die Einrichtung getroffen, daß die Besetzung der Stellen eines Amtshauptmanns, Forstmeisters, Superintendenten, Amtmanns und Amtsvogts, zwischen beyden fürstlichen Theilen alterniren, alle übrigen geist- und weltliche Ämter aber, im Fall der Erledigung in der Maaße besetzet werden, daß bey Sachsen Meiningen der Turnus 2 Jahre, bey Sachsen Coburg aber nur 1 Jahr bleibet, und derjenige fürstliche Theilhaber, bey welchem der Turnus stehet, das Subjectum