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1. Amt Schleusingen.

 Dieses Amt ist wegen seines ausgedehnten Umfangs unstreitig das größte, und bestehet nebst der Stadt Schleusingen in 34 Dörfer und 8 Höfen. Die Grafen von Henneberg besaßen dasselbe ursprünglich als Eigenthum; als sie aber im Jahr 1542 ihr reichslehnbares Schloß und Amt Maienberg dem Stifte Würzburg gegen Meiningen vertauschten, und sich dabey verbindlich machten, dasselbe von der Eigenschaft eines Reichslehns zu befreien; so mußten sie dafür Amt und Stadt Schleusingen dem Reiche zu Lehn auftragen[1].

 Schleusingen, (Slusungen) die ehemahlige Residenz der Grafen von Henneberg dieser Linie, ist gegenwärtig der Sitz der kurfürstlichen Oberaufsicht und des Civil-Amtes. Die Stadt liegt auf einer Anhöhe, und enthält, mit Inbegriff der Vorstädte, 283 bürgerliche Häuser. Es ist daselbst eine Superintendentur und ein berühmtes Gymnasium, welches im Jahr 1569 von Graf Georg Ernsten gestiftet,


  1. s. die Urkunde vom J. 1542 in Ludewigs Würzb. Geschs. S. 928.