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erforderliche Ratam wieder ab. Wegen der gemeinschaftlichen Administration und Erhebung der Intraden wurde 1728 zwischen beyden fürstlichen Häusern ein besonderer Receß errichtet, nach dessen Inhalt, bey Bestellung der Diener und in Ansehung der Direction in Justitz-Sachen, eine beständige Abwechselung beobachtet, die Canzleylehne auf die Hälfte vertheilet, die Vergleichung der drey adelichen Ritterlehne, Marisfeld, Oberstadt und Henfstädt, ingleichen die publica und Criminal-Sachen gemeinschaftlich besorget, und endlich die jährlichen Revenüen dergestalt repartirt wurden, daß davon Sachsen Gotha 7/12 Theile und Sachsen Coburg 5/12 erheben sollte[1]. Es gehören aber zu diesem Amte ausser der Stadt Themar 17 Dorfschaften 1 herrschaftliches Cammergut und 8 Wüstungen.

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1) Themar, (Tagamari) eine mittelmäßige Stadt an der Werra, ist der Sitz eines gemeinschaftlichen Justitz-Amtes, und bestehet


  1. s. den Receß in dem 1783 edirten Saalfeldischen Receßbuch S. 207. Es ist also unrichtig, wenn es in der Büschingischen und andern Geographien heiset, daß S. Gotha 2/3 und S. Cob. 1/3 Theil an dem Amt Themar besitze.