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und jede Waldungen gehören, die in den Sachsen Meiningischen Aemtern Sand und Wasungen gelegen sind. Ausserdem liegen in diesem Amte annoch die 3 Wüstungen, als: Korbs, Pfaffenhausen, und Reipers, ingleichen das eingegangene Schloß Hiltenburg, welches im Mittelalter der Stammsitz eines Dynasten-Geschlechts dieses Namens ausmachte.


III. Die fürstlichen Häuser zu S. Gotha und S. Coburg-Saalfeld

besitzen in Gemeinschaft


das Amt Themar,

welches in der Hennebergischen Landestheilung von 1660 dem Hause Altenburg zufiel, aber nach dessen Erlöschung, nebst den übrigen Altenburgischen Landen, an Sachsen Gotha kam. Als Herzog Ernstens hinterlassene Söhne die väterlichen Lande theilten, bekam Herzog Heinrich zu Römhild unter andern das Amt Themar. Nach seinem unbeerbten Ableben (1710) nahm Sachsen Gotha dasselbe in Besitz, trat aber (1714) vermög eines kaiserlichen Definitiv-Urthels, dem Hause Coburg Saalfeld die