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Amt mit seinen übrigen Besitzungen (1548) den Grafen von Mannsfeld, welche es aber 1555 dem Ernestinischen Hause Sachsen gegen Oldisleben und eine Zugabe von 50000 fl. abtraten. Im Jahr 1572 wurde Lichtenberg den beyden Herzogen Johann Casimir und Johann Ernst zu S. Coburg eingeräumet, die es bis 1596 in Gemeinschaft behielten, wo alsdann dieses Amt in der Theilung an Johann Ernst fiel. Nach dessen unbeerbtem Tode (1638) kam es an Sachsen Weimar, wurde aber in der brüderlichen Erbsonderung vom Jahr 1640 eine Besitzung der Sachsen Eisenachischen Nebenlinie, und fiel endlich nach deren Erlöschung 1741 wieder an das herzogliche Stammhaus Weimar zurück. Während diesen verschiedenen Abwechselungen suchte zwar das Stift Fulda (1628 und 1723) die Wiedereinlösung dieses 1366 verkauften Amtes zu bewirken und machte die Sache beym kaiserlichen Hof anhängig; allein der Proceß ist bis jetzt unentschieden liegen geblieben, und da Kurmainz, als erster Acquirent dieser Pfandschaft, sich im Jahr 1665 ausdrücklich reversiret, das Haus Sachsen gegen die Fuldaischen Reluitions-Ansprüche zu