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andern Ländern zum Heirathsguth erhielt. Er verkaufte aber diesen Antheil 1360 an Hessen, und Henneberg Schleusingen, und beyde hatten selbigen bis 1583 in gemeinschaftlichen Besitz, wo alsdann, nach Erlöschung des Hennebergischen Hauses, dessen vierter Theil, vermög des Erbfolge-Vertrags vom Jahr 1521, an Hessen fiel. Die Henneberg-Römhildische Hälfte war nach Aussterben dieser Linie 1549 an Henneberg Schleusingen und endlich 1583 an das Haus Sachsen gefallen, welches von nun an das Centgericht zu Benshausen mit Hessen in Gemeinschaft besaß. Beyde Theilhaber errichteten aber im Jahr 1619 den bekannten Permutationsvertrag, wodurch die Hessische Hälfte vollends dem Hause Sachsen, gegen Abtretung des Hennebergischen Amtes Hallenberg, überlassen wurde[1]. Dieses Amt ist neuerer Zeiten, in Ansehung der Justitzverwaltung, mit dem angränzenden Amte Kühndorf combiniret worden, und bestehet nun aus 3 Dorfschaften.

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  1. s. die Urkunde in Heims Henneberg Chron. Th. III, S. 44.