Seite:Großherzoglich Hessisches AGBGB 231.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots,
c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Artikel 19) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
e. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile nothwendig sind oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
in dem Termine vorzubringen.
Die Einwendungen gegen den Plan können gegen die Nothwendigkeit der Verwendung des beanspruchten Eigenthums, gegen Größe und Grenzen desselben, gegen Art und Umfang der beantragten Beschränkungen und gegen Zweckmäßigkeit oder Vollständigkeit der von dem Unternehmer nach Artikel 14 in Aussicht gestellten Anlagen gerichtet sein.
Im Falle des Artikel 2 pos. 1, 2, nicht aber in dem des letzten Absatzes dieses Artikels, kann die Einwendung auch dahin gehen, dass der Zweck, wofür die Abtretung in Anspruch genommen wird, ein wohlthätiger, öffentlicher nicht sei.
Der im Abs. 2 Nr. 3 lit. a bis f angedrohte Ausschluß tritt nur für die nach den Artikeln 26, 27 besonders Geladenen ein; er bewirkt insbesondere, dass die im Artikel 44 Abs. 3 zugelassene Beschreitung des Rechtswegs nicht mehr stattfinden kann.
Artikel 28.
Die Lokalkommission besteht aus dem Kreisrath (Artikel 22) oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden und zwei bei der Sache nicht betheiligten Mitgliedern, die von dem Kreisausschusse zu wählen sind. Die Zuziehung Sachverständiger bleibt der Kommission überlassen. Die Kommission verhandelt in der anberaumten Tagfahrt mit den Betheiligten über den Plan und die angebotene Entschädigung, nimmt etwaige Einwendungen und Anträge entgegen, untersucht alle Verhältnisse, welche für die Beurtheilung der Einwendungen, für die Entschädigung