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Schwager Isleif[1]. Beide wiesen nach, daß Todesstrafe darauf steht, wenn durch Zauberei jemand eines Mannes Tod herbeiführe. Das Gesetzesgericht schloß sich im Wesentlichen dieser Auffassung an, milderte aber den Spruch, indem es die Todesstrafe in lebenslängliche Verbannung umwandelte.

Der Gesetzessprecher verkündigte das Urteil:

„Thorbjoern Oengul, Thords Sohn auf Vidvik, wird für Verbrechen, begangen an den beiden Brüdern Gretter und Illuge, Söhnen des Asmund auf Bjarg, mit ewiger Verbannung gestraft, und hat noch in diesem Sommer Island zu verlassen. Es ist ihm verboten zurückzukehren, solange noch Einer lebt, der das Recht hat, die Tötung des Gretter und des Illuge vor Gericht zu ziehen. Auch auf den Preis von 96 Lot Silber, dereinst auf Gretters Kopf gesetzt, hat Thorbjoern kein Anrecht, denn niemals kann ein Preis durch eine Schandthat erworben werden.“

Diesem Spruche folgte die Annahme eines neuen Gesetzes, welches für Island bestimmte, daß jede Zauberei fortan nicht bloß mit dem niederen Grade der Friedlosigkeit, mit zeitweiser Verbannung von der Hofstelle, sondern mit dem höchsten Grade, mit voller Ächtung, bestraft werden sollte.

So waren denn die Dinge ganz anders verlaufen, als Thorbjoern erwartet hatte.

Verachtung und Feindschaft traten auf dem Thing ihm unverhüllt entgegen, so daß er es für geraten hielt, die Versammlung schleunigst zu verlassen, und mit seinen Leuten nach Hause zu flüchten.

Hier übergab er seine Besitzungen, den Hof Vidvik und die Drang-ey, an seinen älteren Bruder Hjalte, der dadurch ein sehr mächtiger Häuptling wurde! Sein bewegliches Gut aber packte er zusammen, und brachte es an[2] Bord eines Schiffes, welches nach Norwegen hin unter Segel lag.

Dorthin wanderte er aus, und sollte sein Vaterland niemals wiedersehen. So hatte denn der Spruch der alten Hexe Thurid auch an Oengul sich erfüllt: „Gretter stirbt, aber Glück bringt sein Tod dir nicht!“ –

Nach Schluß des Althings brach Skegge Kurzhand, der Sohn des Gamle, mit starkem Gefolge auf, und ritt nordwärts nach dem
Anmerkungen (Wikisource)

  1. isl. Ísleifur Gissurarson (Erster Bischof Islands – vgl. Ísleifur Gissurarson)
  2. Vorlage: am


Empfohlene Zitierweise:
Emil Dagobert Schoenfeld: Gretter der Starke. Schuster & Loeffler, Berlin 1896, Seite 259. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gretter_der_Starke.pdf/277&oldid=- (Version vom 1.8.2018)