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die erwachte Frau nahm die von jenem in der Eile stehen gelassene Laterne und ging damit in das Haus ihres Ehemanns, mit dem sie nachher noch verschiedene Jahr lebte und noch ein Kind zeugte. Tags darauf wurde der Todtengräber eingezogen und in die Flasche gesetzt, wo er sich zu Anfange des folgenden Jahres erhenkte. Sein Sohn war anfangs mit der Flucht davon gekommen.


57) Durch den Korb springen.
S. Beust Bd. III. S. 97.

Im 17ten Jhdt. bestand im Altenburgischen noch die Sitte, daß wenn Jemand sich einer kleinen Entwendung schuldig gemacht hatte, so mußte er durch einen weiten Korb ohne Boden ins Wasser springen, wurde aber sogleich von dazu bestellten Leuten wieder herausgezogen. Am 6. Septbr. 1672 haben die Gebrüder Hans und Barthel Pfefferkorn, Georg Müller und der Knecht Hans Saupens, sämmtlich aus Kribitzsch, dies in den Pauritzer Teich thun müssen, weil sie bei einem gewissen Peschwitz Birnen gestohlen hatten.


58) Vom Galgen durch eine Frau losgebeten.
S. v. Beust Bd. III. S. 109.

Im Novbr. d. J. 1698 ist der zur Strafe des Rades verurtheilte Kirchenräuber Johann Riedel aus Göppersdorf, der allerdings die Kirche nicht gewaltsam aufgebrochen, sondern mit dem Schlüssel geöffnet hatte, während die Sacristei offengestanden, darum, weil eine ältliche schwermüthige Weibsperson, Namens Margaretha Voigtin, für ihn gebeten hatte, mit derselben sofort im fürstlichen Amte copulirt, dann aber des Landes verwiesen worden.[1]


  1. Ueber diese Rechtsgewohnheit, welche Burcard Waldis (Fabeln IV. 288.) u. Gellert (Fab. B. II, W. I S. 199) in ihren Fabeln humoristisch auffassen, s. Romanzeitung 1874. Nr. 27. Anh. S. 225 fgg.
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Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 372. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Graesse_Sagenschatz_Sachsens_II_372.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)