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und in Buchwald bei Reichenbach giebt es auch keine (s. Köhler, Aberglauben etc. im Voigtlande S. 552). In der Kreuzkirche zu Dresden predigte sogar einmal ein Pastor gegen die Sperlinge, weil sie durch ihren Lärm die Andächtigen störten (s. Mag. f. Sächs. Gesch. Bd. I. S. 99.)


811) Wahrzeichen der Stadt Zittau.
Curiosa Sax. 1733. S. 82.

Als Wahrzeichen der Stadt Zittau betrachtete man sonst noch ein sonderbares mechanisches Kunstwerk, welches dieselbe zur Erinnerung an den im Jahre 1608 stattgefundenen großen Brand, durch den mehr als drei Theile der Stadt in Feuer aufgegangen sind, am Rathhause hat anbringen lassen. Es läßt sich nämlich allemal den 7. Januar ¾ auf 12 Uhr der Tod mit einem Brande und nach demselben ein Engel mit einem Oelzweige sehen. Diese recht nett verfertigten Bilder werden durch ein künstliches Gewicht getrieben und nebst einem dazu gehörigen Glöckchen bewegt; dabei stehen die Worte In CenDIVM ZIttale, in welchen das Jahr des Brandes liegt.


812) Das Wahrzeichen der Stadt Zittau.
M. Abbildung im Sachsengrün 1861 I. Jhrg. S. 80.

Am Hinterhause des Hotels „Zum Sächsischen Hofe“ zu Zittau befindet sich ein mit der Jahrzahl 1532 bezeichnetes Bildwerk, von über 2 Ellen Breite und über 1 Elle Höhe. Darauf sind drei Rinder ausgehauen, von denen ein Mann in der damaligen Tracht der Stadtknechte das eine am Schwanze nach sich zieht, während ein linksstehender, scheinbar entkleideter Mann das zweite Rind auf gleiche Weise erfaßt hat. Dieses Bild bezieht sich nicht auf den 1491 zwischen den Zittauern und Görlitzern geführten Bierstreit, sondern soll den Richterspruch: „wer seine Kuh heißt Fahle, der zieh’ sie bei

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Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Graesse_Sagenschatz_Sachsens_II_207.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)