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zugelassen und bekommt kein ehrliches Begräbniß auf dem Kirchhofe.

Paragraph 11. Sünden gegen das sechste Gebot wurden, bevor nicht die betreffenden drei Sonntage nach einander vor dem Altar knieend öffentlich Kirchenbuße gethan und an die Herrschaft die männliche Person drei Thaler gezahlt und die weibliche drei Stück Garn ohne Entgeld gesponnen, mit Entziehung des heiligen Abendmahls bestraft. Ebenso wurde in solchen Fällen die Trauung nicht vor dem Altare, sondern am Gotteskästchen eingesegnet.

Paragraph 41. Niemand darf bei fünfzehn Groschen Strafe, ohne der Herrschaft Erlaubniß, in eine Stadt, z. B. Löbau, Zittau u. s. w. fahren oder gehen.

Paragraph 42. Ein Jeder ist verbunden, alles, was er verkaufen will, zuvor der Herrschaft, bei Verlust der Waare und nachdrücklicher Bestrafung, anzubieten.

Daß übrigens diese Rügengesetze auch streng gehandhabt wurden, davon finden sich im hiesigen Gerichtsarchive vielfach Beispiele. So mußten 1720 zwei Personen wegen Ehebruch nach Ende der Untersuchung beim Kretscham an der Strawalder Straße, auf dem Schwerte des Scharfrichters knieend, Urphede schwören[1], worauf sie dann vom Scharfrichter an die Grenze geführt und von hiesigen Gerichten auf ewig verwiesen wurden.

1730 wurden vier Mägde, weil sie im Rennersdorfer Kretscham getanzt, zwei Knechte, weil sie in einem fremden Kretscham Bier getrunken, und ein Knecht, wegen Fluchens, mit Gefängniß bestraft.

1749 wurde ein Mann, wegen Geringschätzung des Gottesdienstes, ohne Lauten beim Beinhause begraben und 1750 eine siebzigjährige Wittwe ohne Collecte, weil sie lange nicht communicirite. – Fälle von Kirchenbuße kamen auch nach 1750 noch vor.

6. Ablösungsrecesse: 1840, 1844, 1850.

Die vorgenannten Spann- und Handdienste, Getraidezinsen und Hutungsberechtigungen wurden, nachdem mittelst Verordnung der königlichen Generalcommission für Ablösungen vom 21. Juli/4. August 1834, dem Ablösungsgesetze vom 17. März 1832


  1. Das Versprechen geben, sich nicht rächen zu wollen.
Empfohlene Zitierweise:
Gottlieb Korschelt: Geschichte von Berthelsdorf. Selbstverlag des Verfassers, Berthelsdorf bei Herrnhut 1852, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_von_Berthelsdorf.pdf/93&oldid=- (Version vom 1.8.2018)